Verlängerung/ Verlegung von Gesellschaftssitzen – ein schwieriges Verfahren?
Oft sind es die „einfachen” Sachverhalte, die in der Praxis Probleme bereiten können. Dies betrifft u.a. die Dauer des Nutzungsrechts eines Gesellschaftssitzes in Rumänien. Läuft diese ab, kann es schnell dazu kommen, dass die rumänischen Steuerbehörden einschneidende Maßnahmen bezüglich der Gesellschaft ergreifen. Dasselbe gilt bei Sitzverlegungen, die im Handelsregister einzutragen sind. Aktuell ist die Sitzverlängerung bzw. -verlegung einer Gesellschaft allerdings schwieriger geworden.
Elektronische Signatur in Arbeitsverhältnissen
Der spätestens seit Corona allgegenwärtige Drang nach Flexibilität der Arbeitsbeziehungen hat dazu geführt, dass im Arbeitsrecht immer häufiger Rechtsgeschäfte unter Abwesenden abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang kommt der elektronischen Signatur eine immer wichtigere Rolle zu. Obwohl am 08.10.2024 neue Grundsatzregelungen bezüglich der e-Signatur in Kraft getreten sind, gelten im Arbeitsrecht einige Sonderregelungen.
CBAM-Berichterstattung: Ein neuer Schritt in der EU-Umweltpolitik
Was beinhaltet die CBAM-Berichterstattung? Der Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenze (Carbon Boundary Adjustment Mechanism, CBAM) wurde von der EU als Teil ihrer laufenden Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels eingeführt. Mit der Verordnung (EU) 956, die im Oktober 2023 in Kraft tritt, sollen die Kohlenstoffemissionen von Wareneinfuhr in die EU reguliert und "Carbon Leakage" verhindert werden – ein Phänomen, das auftritt, wenn Industrien ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Umweltvorschriften verlagern.
Kreditvergabe in Rumänien. Was ist gewerbliche Kreditvergabe, und wann wird sie dazu?
Dieser Artikel ist der dritte in unserer Reihe über die Kreditvergabe an/ von Unternehmen und damit zusammenhängende Fragen. Er befasst sich mit allgemeinen Aspekten der Kreditvergabe in Rumänien und damit, wann eine „professionelle Kreditvergabe (creditare cu titlu professional)“ genehmigungspflichtig wird. Dies ist vor allem für Unternehmen, die in Rumänien anderen Gesellschaften oder Personen (etwa Mitarbeitern) Darlehen gewähren, relevant.
Große Freiflächen-PV-Parks in der Zwickmühle zwischen zwei Rechtsbereichen
Große Freiflächen PV-Parks (i.e. über 50 MW) stellen eine wichtige Lösung im Kampf gegen den Klimawandel und zur Erreichung der von Rumänien angenommenen Energieziele aus erneuerbaren Quellen dar. So wurde in den letzten Jahren die Entwicklung zahlreicher großer Freiflächen PV-Parks begonnen, wobei davon einige bereits die Genehmigung für den Anschluss an das öffentliche Netz erhielten. In Rumänien müssen an das nationale Stromnetz angeschlossene Freiflächen PV-Parks Vorschriften zweier Art einhalten: sowohl diejenigen aus dem Energiebereich, als auch diejenigen des Bau- und Stadtplanungsrechts. Für den Bau eines Photovoltaikprojekts gibt es also zwei Genehmigungsverfahren: (i) eines für das Bauvorhaben (gemäß Baugesetz Nr. 50/1991 und Gesetz Nr. 350/2001 über Städtebau und territoriale Entwicklung) und (ii) eines für alle Energieerzeugungskapazitäten (gem. Energiegesetz Nr. 123/2012 und der von der ANRE erlassenen Sekundärverordnungen).
Geschäftsführervertrag. Vor-und Nachteile
Es ist wohlbekannt, dass in Rumänien Vorstände von Aktiengesellschaften während ihrer Mandate keine Arbeitsverträge mit der betreffenden Gesellschaft abschließen dürfen, sondern Mandatsverträge erhalten müssen. Eventuell bestehende Arbeitsverträge werden während des Mandats suspendiert. Für eine rumänische SRL (GmbH) ist ein derartiges Verbot nicht gesetzlich vorgesehen, sodass die Parteien in der Praxis oft zwischen Mandatsvertrag oder Arbeitsvertrag schwanken. Häufig besteht eine gewisse Zurückhaltung angehender Geschäftsführer, von dem bekannten Arbeitsverhältnis Abschied zu nehmen, was durch eine aktuelle Diskussion um das Dienstalter (vechime în muncă) bei Mandatsverträgen verstärkt wird. Nachfolgend stellen wir einige Grundlagen und Hintergründe dar, die Unternehmen bei der Vertragsverhandlung dienen können.
Steueramnestie bzgl. ausstehender Steuern bis zum 25. November
Angesichts der unzureichenden Einziehung von Beiträgen für den Staatshaushalt, aber auch zum Zweck der Unterstützung der Unternehmen hat die rumänische Regierung mit der Dringlichkeitsverordnung Nr. 107/2024 einige steuerliche Erleichterungen für alle Kategorien von Schuldnern verabschiedet. Diese Maßnahmen betreffen die Annullierung von Verzugszinsen und Säuminszuschlägen (dobanzi si penalitati), die bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auf am 31. August 2024 ausstehende Verpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt anfielen.
Die Hitze legt scheinbar auch das Handelsregister lahm
Dieser Sommer sollte für Unternehmer und Freiberufler Veränderungen zum Besseren bringen. Die Behörden hatten eine Revolutionierung des Handelsregisterportals und der darüber angebotenen Dienstleistungen angekündigt. Eine Verkürzung der Bearbeitungszeit bei Unternehmensgründungen
Verbraucherschutz in Rumänien – Pflichten für Hersteller und Verkäufer
Verbraucherschutz ist europaweit von großer Bedeutung, so dass europäische Rechtsvorschriften einheitliche Grundsätze dazu regeln. Grundlage dieses Anliegens sind Art. 169, 114 und 169 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Mitgliedstaaten treffen gezielte und detaillierte Regelungen für die Gewährleistung dieser Rechte und Sicherheiten für Verbraucher. Rumänien ist in dieser Angelegenheit keine Ausnahme: nachstehend werden einige der allgemeinen rechtlichen Pflichten zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes in Rumänien vorgestellt.
e-TVA – rumänische Finanzverwaltung führt vorausgefüllte USt- Formulare ein
In Kürze wird die rumänische Finanzverwaltung ANAF das vorausgefüllte RO e-TVA Formular einführen. Für Tätigkeiten, die ab Juli 2024 von Unternehmen, die zu Umsatzsteuerzwecken registriert sind, durchgeführt werden, findet damit ein neues System Anwendung, das in der Praxis auf Bedenken stößt. Im Grunde beruht es darauf, dass die ANAF aus allen ab Juli eingereichten steuerlichen Erklärungen und Berichten Informationen erhebt und den Steuerpflichtigen darauf beruhende, vorausgefüllte USt.-Erklärungen zuschickt. Diese Informationen müssen von den Steuerpflichtigen rechtzeitig an die Realität angepasst werden. Dabei ist in der Praxis zu erwarten, dass die Informationen aus den ersten Formularen in den meisten Fällen nicht der Wirklichkeit entsprechen werden. Mit dem ersten von der ANAF vorausgefüllten Formular sollte frühestens am 5. September gerechnet werden.


