Hinweise zur Halbjahresberichterstattung
Die meisten Gesellschaften, die in Rumänien Bücher führen, müssen bis spätestens zum 16. August 2017 Halbjahresabschlüsse zum 30 Juni 2017 einreichen.
Einheitliche europäische Kennung für Unternehmen
Am 6. Juli 2017 wurde eine neue Anordnung (Anordnung Nr. 1876/C/2017 des Justizministers) zur sog. „EUID“, der einheitlichen europäischen Kennung für Unternehmen, veröffentlicht.


