Wie die staatlichen digitalen Systeme arbeitnehmerbezogene Daten verarbeiten
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung hat den Umgang mit Informationen über Arbeitnehmer erheblich verändert. Der Zugriff auf die meisten Daten zu Arbeitsverhältnissen, Sozialbeiträgen und dem Versicherungsstatus steht den Arbeitnehmern über die elektronischen Plattformen der Behörden direkt zur Verfügung. Diese Systeme funktionieren nicht isoliert, sondern spiegeln einen kontinuierlichen Datenfluss wider, der vom Arbeitgeber zu den staatlichen Stellen und anschließend zum Arbeitnehmer verläuft.
Neue Staatshilfeprogramme für Industrie und Forschung in Rumänien
Bereits im Februar hat die rumänische Regierung neue Staatshilfeprogramme für Investitionen von Unternehmen angekündigt – zuerst sieben, kurz danach wurde die Liste auf neun Programme erweitert. Obwohl die Pläne der nächsten Regierung noch unbekannt sind, wurden zwei dieser neun Programme bereits so weit ausgearbeitet, dass sie in absehbarer Zeit gestartet werden können. Für beide Programme hat die aktuelle Regierung geplant, für die Periode 2026-2032 jährlich jeweils 150 Mio. Euro Staatshilfe zur Verfügung zu stellen.
Dokumentenprüfung durch das Finanzamt – warum eine kleine Prüfung in Rumänien teuer werden kann
Die sog. Dokumentenprüfung (rum: control documentar) hat sich zu einer häufig genutzten, dokumentenbasierten Steuerprüfung in der rumänischen Praxis entwickelt. Sie geht heute oft über eine bloße Plausibilitätsprüfung hinaus und erreicht manchmal faktisch das Gewicht einer umfassenden Steuerprüfung – allerdings ohne deren Garantien und Formalitäten.
REGES-Online gerichtlich aufgehoben – was bedeutet das für Arbeitgeber?
Wie allgemein bekannt, sind in Rumänien sämtliche Arbeitsverhältnisse sowie wichtige Änderungen dazu in einem elektronischen Arbeitnehmerregister einzutragen. Nachdem 2025 der Wechsel vom alten „Revisal“ zum neuen „REGES-Online“ vollzogen wurde, ist seit Januar 2026 ausschließlich REGES zu verwenden. Mit Urteil Nr. 83 vom 2. April 2026 in der Rechtssache Nr. 7745/2/ 2025 hat das Appellationsgericht Constanța den Regierungsbeschluss Nr. 295/2025 – die Rechtsgrundlage von REGES Online – aufgehoben. Welche sind Auswirkungen hat dies in der Praxis?
Gesetzliche Fristen zur Anpassung des Stammkapitals
Ende 2025 wurden in Rumänien durch das Gesetz Nr. 239/2025 Änderungen zur Anpassung des Stammkapitals von GmbHs (SRL) an Gegebenheiten wie den erzielten Nettoumsatz eingeführt. Diese Änderungen sehen u. a. neue Mindestbeträge für das Stammkapital und bestimmte Fristen für die etwaige daraus resultierende Kapitalerhöhung vor.
Vorsicht bei Abwerbeverboten: „No-poaching“ Vereinbarungen im Fokus der Wettbewerbsbehörden
Lange Zeit galt, dass Wettbewerbsregeln auf Arbeitsverhältnisse nicht anwendbar sind, da sie das Marktverhalten von Unternehmen betreffen, während das Arbeitsrecht deren Beziehungen zu natürlichen Personen (Arbeitnehmern) regelt. Dieses Verständnis hat jedoch deutliche Nuancierungen erfahren, was sich in der Praxis und den Entscheidungen der Europäischen Kommission sowie der nationalen Wettbewerbsbehörden widerspiegelt.
Entgelttransparenz in Rumänien: Was Unternehmen jetzt auf dem Radar haben sollten
Über die EU-Transparenz- Richtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970 wird derzeit viel gesprochen. Sie setzt neue Maßstäbe für Transparenz und geschlechtsbezogene Gleichbehandlung in Bezug auf die Vergütung. Ihre Umsetzung steht in Rumänien noch bevor, die Frist läuft am 7. Juni 2026 ab. Der nationale Gesetzestext liegt derzeit nur als Entwurf vor, zeigt jedoch bereits sehr konkret, wohin die Reise geht. Die Umsetzung wird zu den kurzfristigen Vorhaben des Gesetzgebers gehören (müssen), sodass es für Unternehmen höchste Zeit ist, die europäischen und lokalen Vorgaben zu verstehen und ggf. Vorbereitungen zu treffen.
Verschärfte Regeln für Dividenden, Gesellschafterdarlehen und Kapitalerhalt in Rumänien
Das Gesetz Nr. 239 / 2025, veröffentlicht am 15.12.2025, hat mehrere wichtige Rechtsvorschriften geändert, darunter das Steuergesetzbuch (Codul Fiscal), das Steuerverfahrensgesetz (Codul de Procedura Fiscală), sowie das Gesellschaftsgesetz. Nachstehend werden praxisrelevante Änderungen dargestellt, die die Geschäftstätigkeit von Unternehmen in Rumänien betreffen. Den Kern bilden vier neue Vorschriften für Aktengesellschaften (SA) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SRL) hinsichtlich der Ausschüttung von Dividenden, der Gewährung von Darlehen an Aktionäre, Gesellschafter oder verbundene Personen sowie der Rückzahlung solcher Darlehen.
Neue Hindernisse bei der Übertragung von Geschäftsanteilen in Rumänien
Die Praxis der letzten Monate zeigt, dass in Rumänien die Zusammenarbeit zwischen dem Handelsregister und dem Finanzamt immer enger wird. In diesem Zusammenhang wurde das Verfahren zur Übertragung von Geschäftsanteilen an rumänischen Gesellschaften überarbeitet- und erschwert. Zweck ist einerseits die Verpflichtung finanzschwacher Gesellschaften, Maßnahmen zur Korrektur des Eigenkapitals zu treffen, und andererseits die Verhinderung der Flucht vor Steuerschulden. Wir hatten bereits im November 2025 (LINK) angekündigt, dass wichtige gesellschaftsrechtliche Änderungen bevorstanden. Diese sind tatsächlich am 18.12.2025 in Kraft getreten, jedoch kurz darauf erneut geändert worden.
Neue EU-Richtlinie „Insolvenz III“: Höhere Effizienz und besserer Gläubigerschutz
Das Europäische Parlament und der Rat haben am 30. März 2026 die neue Richtlinie (EU) 2026/799 („Insolvenz III“) erlassen, die für eine höhere Effizienz bzw. besseren Schutz der Gläubiger im Insolvenzverfahren europäischer Unternehmen sorgen soll. Die Richtlinie muss bis Ende 2029 im internen Rechtswesen der Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Nachstehend werden die wesentlichen betroffenen Aspekte vorgestellt.


