REGES-Online gerichtlich aufgehoben – was bedeutet das für Arbeitgeber?

Wie allgemein bekannt, sind in Rumänien sämtliche Arbeitsverhältnisse sowie wichtige Änderungen dazu in einem elektronischen Arbeitnehmerregister einzutragen. Nachdem 2025 der Wechsel vom alten „Revisal“ zum neuen „REGES-Online“ vollzogen wurde, ist seit Januar 2026 ausschließlich REGES zu verwenden. Mit Urteil Nr. 83 vom 2. April 2026 in der Rechtssache Nr. 7745/2/ 2025 hat das Appellationsgericht Constanța den Regierungsbeschluss Nr. 295/2025 – die Rechtsgrundlage  von REGES Online – aufgehoben. Welche sind Auswirkungen hat dies in der Praxis?


Gesetzliche Fristen zur Anpassung des Stammkapitals

Ende 2025 wurden in Rumänien durch das Gesetz Nr. 239/2025 Änderungen zur Anpassung des Stammkapitals von GmbHs (SRL) an Gegebenheiten wie den erzielten Nettoumsatz eingeführt. Diese Änderungen sehen u. a. neue Mindestbeträge für das Stammkapital und bestimmte Fristen für die etwaige daraus resultierende Kapitalerhöhung vor.


Vorsicht bei Abwerbeverboten: „No-poaching“ Vereinbarungen im Fokus der Wettbewerbsbehörden

Lange Zeit galt, dass Wettbewerbsregeln auf Arbeitsverhältnisse nicht anwendbar sind, da sie das Marktverhalten von Unternehmen betreffen, während das Arbeitsrecht deren Beziehungen zu natürlichen Personen (Arbeitnehmern) regelt. Dieses Verständnis hat jedoch deutliche Nuancierungen erfahren, was sich in der Praxis und den Entscheidungen der Europäischen Kommission sowie der nationalen Wettbewerbsbehörden widerspiegelt.


Entgelttransparenz in Rumänien: Was Unternehmen jetzt auf dem Radar haben sollten

Über die EU-Transparenz- Richtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970 wird derzeit viel gesprochen. Sie setzt neue Maßstäbe für Transparenz und geschlechtsbezogene Gleichbehandlung in Bezug auf die Vergütung. Ihre Umsetzung steht in Rumänien noch bevor, die Frist läuft am 7. Juni 2026 ab. Der nationale Gesetzestext liegt derzeit nur als Entwurf vor, zeigt jedoch bereits sehr konkret, wohin die Reise geht. Die Umsetzung wird zu den kurzfristigen Vorhaben des Gesetzgebers gehören (müssen), sodass es für Unternehmen höchste Zeit ist, die europäischen und lokalen Vorgaben zu verstehen und ggf. Vorbereitungen zu treffen.


Verschärfte Regeln für Dividenden, Gesellschafterdarlehen und Kapitalerhalt in Rumänien

Das Gesetz Nr. 239 / 2025, veröffentlicht am 15.12.2025, hat mehrere wichtige Rechtsvorschriften geändert, darunter das Steuergesetzbuch (Codul Fiscal), das Steuerverfahrensgesetz (Codul de Procedura Fiscală), sowie das Gesellschaftsgesetz. Nachstehend werden praxisrelevante Änderungen dargestellt, die die Geschäftstätigkeit von Unternehmen in Rumänien betreffen. Den Kern bilden vier neue Vorschriften für Aktengesellschaften (SA) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SRL) hinsichtlich der Ausschüttung von Dividenden, der Gewährung von Darlehen an Aktionäre, Gesellschafter oder verbundene Personen sowie der Rückzahlung solcher Darlehen.


Neue Hindernisse bei der Übertragung von Geschäftsanteilen in Rumänien

Die Praxis der letzten Monate zeigt, dass in Rumänien die Zusammenarbeit zwischen dem Handelsregister und dem Finanzamt immer enger wird. In diesem Zusammenhang wurde das Verfahren zur Übertragung von Geschäftsanteilen an rumänischen Gesellschaften überarbeitet- und erschwert. Zweck ist einerseits die Verpflichtung finanzschwacher Gesellschaften, Maßnahmen zur Korrektur des Eigenkapitals zu treffen, und andererseits die Verhinderung der Flucht vor Steuerschulden. Wir hatten bereits im November 2025 (LINK) angekündigt, dass wichtige gesellschaftsrechtliche Änderungen bevorstanden. Diese sind tatsächlich am 18.12.2025 in Kraft getreten, jedoch kurz darauf erneut geändert worden.


Neue EU-Richtlinie „Insolvenz III“: Höhere Effizienz und besserer Gläubigerschutz

Das Europäische Parlament und der Rat haben am 30. März 2026 die neue Richtlinie (EU) 2026/799 („Insolvenz III“) erlassen, die für eine höhere Effizienz bzw. besseren Schutz der Gläubiger im Insolvenzverfahren europäischer Unternehmen sorgen soll. Die Richtlinie muss bis Ende 2029 im internen Rechtswesen der Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Nachstehend werden die wesentlichen betroffenen Aspekte vorgestellt.


Wichtige Grundsätze des rumänischen Umsatzsteuer-Systems

Das rumänische System der Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt, kurz USt) ist bedingt durch die zu Grunde liegenden, komplexen EU-Regelungen häufig schwer durchschaubar. Dennoch fußt es auf einer rigorosen, soliden, EU-weit harmonisierten und logischen Sktruktur, die ein einheitliches Verständnis verschafft. Es folgen für die Praxis wichtige Grundsätze und Hinweise.


Interne Revision und internes Controlling in rumänischen mittelständischen Unternehmen

In Rumäniens dynamischem Wirtschaftsumfeld spielen mittelständische Unternehmen eine Schlüsselrolle. Mit ihrem Wachstum rückt allerdings eine solide Unternehmensführung immer mehr in den Vordergrund: interne Revision und Controlling sind hier zentrale Instrumente. Während große Unternehmen diese Abteilungen gut ausbauen, variieren die Umsetzungen im Mittelstand – obwohl die Vorteile klar sind.


Betrugsprävention: Maßnahmen für Investoren in Rumänien

Rumänien lockt ausländische Unternehmen mit Expansions- und Investitionschancen in einem dynamischen Markt. Die Weiterentwicklung des Geschäftsumfelds treibt Investitionen voran, steigert Effizienz und ermöglicht langlebige Partnerschaften. Neben wirtschaftlichen Vorteilen lauern allerdings auch Risiken wie Finanzbetrug, Korruption und operative Schwachstellen. In Rumänien können kulturelle Unterschiede und mangelnde Transparenz in bestimmten Branchen ausnutzbare Lücken schaffen. Gerade ausländische Unternehmensgruppen brauchen Präventivmaßnahmen, um Investitionen und Ruf zu schützen.