Anpassung der CAEN-Codes zur Beschreibung gewerblicher Tätigkeiten erforderlich

Der Jahresbeginn hat neben steuerlichen Änderungen auch einen zwingenden formellen Anpassungsbedarf beim Handelsregister mit sich gebracht, der grundsätzlich alle Unternehmen betrifft. Bereits im Frühjahr 2024 wurde eine am 01.01.2025 in Kraft tretende Änderung der „Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige“ in der EU, abgekürzt NACE (in Rumänien „CAEN“), angekündigt. Am 30.12.2024 wurden die dafür geltenden Durchführungsnormen durch Anordnung des Justizministeriums veröffentlicht.


ESG – eine neue Herausforderung für kleinere Unternehmen

Das Jahr 2025 bringt eine neue, disruptive Verpflichtung für rumänische Unternehmen: Die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, genannt auch ESG-Berichte (für „Environment, Social, Governance“). Bis Ende 2026 müssen alle rumänischen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, deren Umsätze 50 Millionen RON und/ oder deren Vermögen 25 Millionen RON überschreiten (mindestens zwei der drei genannten Kriterien müssen erfüllt sein), Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Hierin muss dargestellt werden, welche Auswirkungen die Aktivitäten des Unternehmens im Jahr 2025 auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung hatten. Als Anleitung, wie diese Nachhaltigkeitsberichte strukturiert sein müssen, hat die Europäische Kommission im Rahmen der CSRD Richtlinie (CSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“) einheitliche Standards entwickelt.


SAF-T-: eine neue Herausforderung für die Berichterstattung im Jahr 2025

Das Standard Audit File for Tax (SAF-T) ist ein standardisiertes elektronisches Dokument, mit dem Steuerpflichtige der rumänischen Steuerbehörde ANAF umfangreiche Finanzinformationen offenlegen. Große und mittlere Steuerpflichtige kennen und verwenden es bereits; ab 2025 werden etwa 1,9 Millionen Unternehmen diese Berichte ebenfalls erstellen müssen.


Neuregelungen im rumänischen Gesellschaftsrecht ermöglichen Vereinfachung und Flexibilisierung

Das Parlament Rumäniens hat vor kurzem wichtige Änderungen des Gesellschaftsgesetzes (Gesetz Nr. 31/1990 – nachfolgend „GesG“) verabschiedet, die den Rahmen für die Funktionsweise von Gesellschaften an die technologischen Gegebenheiten und die aktuellen Bedürfnisse des Geschäftsumfelds anpassen. Durch das Gesetz Nr. 299/2024 zur Änderung und Ergänzung des GesG (veröffentlicht am 3. Dezember 2024 im rumänischen Amtsblatt), wurden u.a. neue Bedingungen für die Nutzung elektronischer Mittel bei der Abstimmung, Stimmabgabe und Beschlussfassung in Haupt- bzw. Gesellschafterversammlungen eingeführt. Die Änderungen sind am 6. Dezember 2024 in Kraft getreten und zielen grundsätzlich auf drei Hauptrichtungen ab:


DAC7 – Meldepflicht für digitale Plattformen

Im Kontext des enormen Anstiegs des digitalen Handels hat die EU den Fokus auch auf Plattformbetreiber gerichtet. Insbesondere Online-Plattformen außerhalb der EU waren bisher für Besteuerungszwecke nur schwer oder gar nicht identifizierbar. Als Umsetzung der DAC 7- Richtlinie hat Rumänien am 31 Januar 2024 mit der Verordnung 16/2023 Meldepflichten eingeführt.


Neue Europäische Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte - Umsetzungsbedarf

Die Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte („die Richtlinie“) wurde am 18.11.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Alle Mitgliedstaaten, einschließlich Rumänien, müssen die Richtlinie bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen. Es folgt ein Ausblick auf die wesentlichen Grundsätze.


RetuRO – SGR – Recyclingsystem – Die Berechnung der Gebühren

Nach der Einführung im Oktober 2023 und den anfänglichen Verzögerungen ist das sog. SGR- Recyclingsystem in Rumänien in Schwung gekommen. Erst am 10.10.2024 hat das Umweltministerium noch Verfahrensregeln zu der Berechnung (i) der Verwaltungsgebühr und (ii) der Bearbeitungsgebühr für den Betrieb des SGR-Systems veröffentlicht[1]. Diese sind seit dem 14.10.2024 in Kraft. [1] Veröffentlicht im Amtsblatt 1029 vom 14.10.2024.  


Mindestlohn – Neuregelungen setzen EU- Recht um

Rumänien hat bis heute, 15.11.2024, die europäische Mindestlohnrichtlinie umzusetzen. Das entsprechende Gesetz (Entwurf PL-x nr. 568/2024 – nachfolgend das „Gesetz“) wurde laut Presse bereits vom Präsidenten verabschiedet und muss nur noch veröffentlicht werden. Zusätzlich ist der Entwurf eines Regierungsbeschlusses zum Verfahren in Debatte. Was bedeutet dies für Unternehmen in Rumänien, und was bringt die Zukunft?


Gesetzliche Verpflichtung zur Organisation der internen Revision

Alle rumänischen Unternehmen, deren Jahresabschlüsse gesetzlich prüfungspflichtig sind, müssen gemäß den geltenden Rechtsnormen eine interne Revision organisieren. Auch für andere kann diese jedoch vorteilhaft sein.


Wettbewerbsrecht: Missbrauch einer überlegenen Verhandlungsposition im Fokus

Im Juni 2024 kündigte der rumänische Wettbewerbsrat zum ersten Mal eine Untersuchung wegen des mutmaßlichen Missbrauchs einer überlegenen Verhandlungsposition durch einen Lieferanten von Flüssigsauerstoff zum Nachteil eines Krankenhauses von Amts wegen an. Kurz darauf folgte eine unangekündigte Prüfung bei einem Unternehmen der Pharmabranche. Auch weitere Situationen, etwa die von Kfz-Werkstätten, deren Reparaturrechnungen im Rahmen von Haftpflichtversicherungsfällen nach dem Gesetz in vollem Umfang vom Versicherer akzeptiert werden müssen, gerieten in den Fokus des Wettbewerbsrates. Bis vor kurzem fiel nur der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung unter die Zuständigkeit des Wettbewerbsrats. Hinzu kommt nun die Ausnutzung einer "überlegenen Verhandlungsposition".