Geltendmachung von Forderungen bis ca. 10.000 EUR in Rumänien vereinfacht
Am 15.05.2025 trat das Gesetz Nr. 57/2025 zur Änderung des Art. 1026 Abs. (1) der Zivilprozessordnung (nachfolgend „ZPO“) in Kraft. Es ändert das Verfahren für sog. "geringwertige Forderungen". Es vereinfacht die gerichtliche Geltendmachung bestimmter Ansprüche bis 50.000,- RON.
Verrechnungspreisdokumentation in der Praxis
Die Verrechnungspreise stellen einen wichtigen und oft den einzigen Gegenstand von Steuerprüfungen in Rumänien dar. Berichtigungen sowie damit verbundene Geldbußen und Säumniszuschläge infolge von Prüfungen beeinflussen den Cashflow eines Unternehmens i.d.R. erheblich.
Neue Gesetzgebung zur Genehmigung von Direktinvestitionen
Ausländische Investitionen stellen auch für Rumänien einen wesentlichen Bestandteil der nationalen Wirtschaftsentwicklung dar. Die Dringlichkeitsverordnung Nr. 46/2022 („DVO 46“) bestimmt eine Genehmigungspflicht bestimmter Direkt- und Neuinvestitionen und wurde mehrmals geändert.
Neubewertung des Sachanlagevermögens
In Rumänien wird die Neubewertung von Sachanlagen durch mehrere Rechtsakte wie die Verordnung des Finanzministers Nr. 1802/2014 über die Rechnungslegungsvorschriften für die Neubewertung von Vermögenswerten und Steuergesetzbuch, das u.a. die steuerlichen Auswirkungen der Neubewertung enthält, geregelt. Die Neubewertung von Sachanlagen obliegt gemäß den geltenden Rechtsvorschriften Sachverständigen, die im Nationalen Verband der zugelassenen Sachverständigen in Rumänien (ANEVAR) eingetragen sind. Das Ergebnis dieses Prozesses kann Gesellschaftern und dem Management von Unternehmen helfen, wirksame finanzielle Strategien zu entwickeln und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer – in Rumänien eine vage Aufgabe
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Information über für ihre Arbeitsverhältnisse relevante Tatsachen bzw. Entwicklungen. Darüber hinaus besteht sogar eine Pflicht des Arbeitgebers, sie in die Unternehmensabläufe und Entscheidungen, die die Beschäftigten betreffen, einzubeziehen. Der Fachbegriff lautet „Unterrichtung und Anhörung“. Was müssen welche Unternehmen tun?
AI-Act: Einsatz von KI in Unternehmen
Am 13.06.2024 wurde mit dem „AI-Act“ (Verordnung (EU) 2024/1689) eine der ersten Vorschriften weltweit für Systeme künstlicher Intelligenz (KI-Systeme) veröffentlicht. Er ist am 01.08.2024 in Kraft getreten und findet zu bestimmten Daten (02.02.2025, 02.08.2025, 02.08.2026 und 02.08.2027) gestaffelt Anwendung. Der umfangreiche AI-Act legt einen Rahmen fest, in dem die Vorteile der KI mit geringstmöglichem Risiko maximiert werden sollen. Grundsätze sind technische Sicherheit, Gewährleistung der Privatsphäre und Transparenz, Fairness, soziales Wohlergehen und Rechenschaftspflicht. KI soll sicher und vertrauenswürdig sein, deren Anwendung die Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte der Menschen sowie die Rechtssicherheit für Unternehmen in den Mitgliedstaaten gewährleisten.
Steuerliche Risikobewertungen – einige Grundlagen
Bekannterweise führen die Steuerbehörden ihre Prüfungen gemäß einem Prüfungsplan durch. Die Auswahl der geprüften Unternehmen beruht dabei auf interne Risikoanalysen der Behörden, unter Berücksichtigung gewisser Kriterien. Diese Kriterien sind allerdings nur in internen Arbeitsanweisungen der Steuerbehörden festgelegt und nicht allgemein zugänglich. Einige Kriterien können aber aus den steuerlichen und steuerverfahrensrechtlichen Regelungen entnommen werden, andere können wiederum in logischer Weise aufgrund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise einer Investition abgeleitet werden.
Käuferschutz bei Immobilientransaktionen – Neue Spielregeln für Entwickler in Sicht
In den letzten Jahren hatte der rumänische Wohnimmobilienmarkt z.T. mit Problemen zu rechnen. Unfaire oder missbräuchliche Praktiken bestimmter Bauträger bewirkten häufig Verzögerungen der Fertigstellung oder Übergabe bereits bezahlter Projekte und damit finanzielle Verluste für Käufer. Probleme wie die Forderung erheblicher Anzahlungen, das Fehlen angemessener Garantien für die verspätete Übergabe, und manchmal auch der Verkauf ein und derselben Immobilie an mehrere Käufer sind einige Beispiele.
ViDA - Die Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter: EU- Steuerreform mit erheblichen Auswirkungen
Die Europäische Union unternimmt einen entscheidenden Schritt in Richtung Digitalisierung des Umsatzsteuersystems, mit großen Vorteilen für KMU und Staatshaushalte. Am 11.03.2025 erhielt das europäische Legislativpaket „Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) zur Modernisierung der Mehrwertsteuer die endgültige Billigung durch den Rat. Es besteht im Wesentlichen aus einer Richtlinie, einer Verordnung und einer Durchführungsverordnung. Die Rechtsakte werden grundsätzlich innerhalb von 20 Tagen nach der Veröffentlichung in Kraft treten, worauf eine gestaffelte Umsetzung bis 2035 folgt. Zu den Hauptzielen des Pakets gehören die Verbesserung der Steuererhebung, die Verringerung von Betrug und die Vereinfachung der Einhaltung der Mehrwertsteuerregelungen für Unternehmen und Steuerverwaltungen durch den Einsatz von Technologie.
Wichtige Änderungen für Lizenzen und Betriegsgenehmigungen im Energiebereich
Eine neue Verordnung zur Vergabe von Lizenzen und Genehmigungen im Energiebereich, genehmigt durch die Anordnung Nr. 6/12.03.2025 der ANRE (nachstehend „neue VO“ genannt), wurde am 26. März 2025 im rumänischen Amtsblatt veröffentlicht. Damit werden alle Anträge auf Erteilung, Änderung, Suspendierung oder Rücknahme von Lizenzen und Genehmigungen, die bei der ANRE (nationale Regulierungsbehörde im Energiebereich) eingereicht wurden und vor Inkrafttreten der neuen VO noch nicht abgeschlossen waren, gemäß der neuen VO geprüft.


