Neue Verpflichtungen für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Personen mit Behinderungen
Gemäß dem Gesetz Nr. 448/2006 über den Schutz und die Förderung der Rechte von Personen mit Behinderungen („Gesetz 448“) sind Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, Personen mit Behinderungen zu einem Anteil von mindestens 4 % ihrer Gesamtbelegschaft zu beschäftigen oder bestimmte Zahlungen an den Staatshaushalt zu leisten. Diese Gesetzgebung zielt darauf ab, Personen mit Behinderungen einen fairen Zugang zum Arbeitsmarkt zu garantieren und ist natürlich zu begrüßen. Zum 01.01.2025 änderte die Dringlichkeitsverordnung 127/2024 über bestimmte Maßnahmen im sozialen Bereich das Gesetz 448 und führte neue Verpflichtungen für Arbeitgeber ein. Am 28.01.2025 trat ferner die Anordnung Nr. 28/2025 zur Umsetzung von Artikel 78 des Gesetzes 448 („Anordnung 28/2025“) in Kraft, die den verfahrenstechnischen Rahmen für die Umsetzung dieser Verpflichtungen bildet.
2025 - maximale Meldepflichten und eine potentiell erhebliche neue Steuerschuld
Das aktuelle Grundprinzip bei der Berichterstattung der Steuerzahler über ihre Geschäftstätigkeit lautet 2025 vollständige Transparenz. Nach Juni 2025 dürfte dem Finanzamt kaum mehr ein Detail aus den Büchern eines jeden Steuerpflichtigen entgehen. Kernpunkt der aktuellen Gesetzgebung ist ein steuerlicher Digitalisierungsmarathon, gekennzeichnet durch die Einführung von Meldesystemen in einem Umfang der in der gesamten Region Rekorde brechen könnte: SAF-T, RO e-Factura, RO e-transport, RO e-Seal und e-TVA sind nur die meist diskutierten. Angesichts der Erweiterung des Anwendungsbereichs von SAF-T für alle ansässigen und nichtansässigen registrierten Unternehmen und der anderen Systeme, die Sanktionen für die Nichteinhaltung auferlegen, werden Steuerpflichtige ab Juni 2025 an der Anpassung an neue Meldeaktivitäten nicht mehr vorbeikommen.
Steuern und Rechnungswesen – eine Herausforderung für das Jahr 2025
Das Jahr 2025 bringt eine Reihe von steuerlichen und buchhalterischen Änderungen mit sich, die sich auf die Steuerzahler und Unternehmen in Rumänien auswirken. Mit Maßnahmen wie „e-factura“, „e-TVA“ „e-Transport“ u.a. will die Regierung zum einen die Steuereinnahmen erhöhen und zum anderen die Einhaltung der Steuervorschriften verbessern. Nachfolgend beschreiben wir wichtige Änderungen ab 2025.
Beweismittel in Verfahren vor rumänischen Gerichten
Tauchen Meinungsverschiedenheiten auf, sind die Parteien meist bestrebt, Gerichtsverfahren zu vermeiden. Allzu oft ist eine Einigung aber nicht möglich, sodass eine Klage vor Gericht die einzige Möglichkeit zur Geltendmachung von Rechten darstellt. Hierfür ist es natürlich nötig, die Voraussetzungen der Forderungen nachzuweisen; nach dem Grundsatz „idem es non esse et not probari“ gilt das, was nicht bewiesen ist, als inexistent. Nachstehend gehen wir auf die wichtigsten Aspekte i.V.m. Beweismitteln in rumänischen Gerichtsverfahren ein.
Anpassung der CAEN-Codes zur Beschreibung gewerblicher Tätigkeiten erforderlich
Der Jahresbeginn hat neben steuerlichen Änderungen auch einen zwingenden formellen Anpassungsbedarf beim Handelsregister mit sich gebracht, der grundsätzlich alle Unternehmen betrifft. Bereits im Frühjahr 2024 wurde eine am 01.01.2025 in Kraft tretende Änderung der „Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige“ in der EU, abgekürzt NACE (in Rumänien „CAEN“), angekündigt. Am 30.12.2024 wurden die dafür geltenden Durchführungsnormen durch Anordnung des Justizministeriums veröffentlicht.
ESG – eine neue Herausforderung für kleinere Unternehmen
Das Jahr 2025 bringt eine neue, disruptive Verpflichtung für rumänische Unternehmen: Die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, genannt auch ESG-Berichte (für „Environment, Social, Governance“). Bis Ende 2026 müssen alle rumänischen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, deren Umsätze 50 Millionen RON und/ oder deren Vermögen 25 Millionen RON überschreiten (mindestens zwei der drei genannten Kriterien müssen erfüllt sein), Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Hierin muss dargestellt werden, welche Auswirkungen die Aktivitäten des Unternehmens im Jahr 2025 auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung hatten. Als Anleitung, wie diese Nachhaltigkeitsberichte strukturiert sein müssen, hat die Europäische Kommission im Rahmen der CSRD Richtlinie (CSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“) einheitliche Standards entwickelt.
SAF-T-: eine neue Herausforderung für die Berichterstattung im Jahr 2025
Das Standard Audit File for Tax (SAF-T) ist ein standardisiertes elektronisches Dokument, mit dem Steuerpflichtige der rumänischen Steuerbehörde ANAF umfangreiche Finanzinformationen offenlegen. Große und mittlere Steuerpflichtige kennen und verwenden es bereits; ab 2025 werden etwa 1,9 Millionen Unternehmen diese Berichte ebenfalls erstellen müssen.
Neuregelungen im rumänischen Gesellschaftsrecht ermöglichen Vereinfachung und Flexibilisierung
Das Parlament Rumäniens hat vor kurzem wichtige Änderungen des Gesellschaftsgesetzes (Gesetz Nr. 31/1990 – nachfolgend „GesG“) verabschiedet, die den Rahmen für die Funktionsweise von Gesellschaften an die technologischen Gegebenheiten und die aktuellen Bedürfnisse des Geschäftsumfelds anpassen. Durch das Gesetz Nr. 299/2024 zur Änderung und Ergänzung des GesG (veröffentlicht am 3. Dezember 2024 im rumänischen Amtsblatt), wurden u.a. neue Bedingungen für die Nutzung elektronischer Mittel bei der Abstimmung, Stimmabgabe und Beschlussfassung in Haupt- bzw. Gesellschafterversammlungen eingeführt. Die Änderungen sind am 6. Dezember 2024 in Kraft getreten und zielen grundsätzlich auf drei Hauptrichtungen ab:
DAC7 – Meldepflicht für digitale Plattformen
Im Kontext des enormen Anstiegs des digitalen Handels hat die EU den Fokus auch auf Plattformbetreiber gerichtet. Insbesondere Online-Plattformen außerhalb der EU waren bisher für Besteuerungszwecke nur schwer oder gar nicht identifizierbar. Als Umsetzung der DAC 7- Richtlinie hat Rumänien am 31 Januar 2024 mit der Verordnung 16/2023 Meldepflichten eingeführt.
Neue Europäische Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte - Umsetzungsbedarf
Die Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte („die Richtlinie“) wurde am 18.11.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Alle Mitgliedstaaten, einschließlich Rumänien, müssen die Richtlinie bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen. Es folgt ein Ausblick auf die wesentlichen Grundsätze.


