SONDERMELDUNG Bezahlter Sonderurlaub für Kinderbetreuung während Schulschließungen

Sehr geehrte Damen und Herren, Im Kontext der durch das Virus COVID-19 verursachten Pandemie gibt es für Arbeitgeber in Rumänien unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen. Eine aktuelle Übersicht zu diesem Thema von STALFORT Legal. Tax. Audit. erhalten Sie hier. Infolge der aktuellen Schulschließungen verabschiedete das rumänische Parlament ein Gesetz (Gesetzesentwurf Nr. 337/ 2019), wonach Eltern, deren Kinder vorübergehend nicht mehr zur Schule gehen können, Anspruch auf bezahlten Urlaub haben. Dieser Anspruch besteht bei “schlechten Wetterbedingungen oder sonstigen extremen Umständen” auf Anordnung der zuständigen Behörden, und somit nicht nur bei Schulschließungen wegen des Coronavirus.


COVID-19. Was muss ein Arbeitgeber beachten?

Aus aktuellem Anlass fassen wir die wichtigsten arbeitsrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus (COVID-19) zusammen. Welche behördlichen Schutzmaßnahmen gibt es?


SONDERMELDUNG _ Frist für die Einreichung der Erklärung über wirtschaftliche Eigentümer

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie hiermit außerhalb unseres regelmäßigen Newsletters über praxisrelevante Entwicklungen zur Erklärung des wirtschaftlichen Eigentümers informieren. Wie bereits mitgeteilt, müssen Unternehmen, Stiftungen und Vereine aufgrund der neuen Gesetzgebung Rumäniens zur Bekämpfung der Geldwäsche (Geldwäschegesetz Nr. 129/2019) ihre wirtschaftlichen Eigentümer offenlegen. Im Oktober 2019 wurde das entsprechende Formular für die Meldung veröffentlicht.


Baugesetz erneut geändert

Hintergrund Ende des vergangenen Jahres wurde das Gesetz Nr. 50/ 1991 („Baugesetz“) in wesentlichen Punkten ergänzt und geändert, um das Baugenehmigungsverfahren zu vereinfachen und beschleunigen. Die Reform des rumänischen Baugesetzes wurde Anfang des Jahres durch die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 7/ 2020 fortgeführt. Nachfolgend werden einige positive Auswirkungen des o.g. Gesetzes dargestellt.    


Steueränderungen zu Beginn des Jahres – 2020 keine Ausnahme

Wie in anderen Jahren sind auch 2020 zum Jahresbeginn einige steuerliche Änderungen in Rumänien veröffentlicht worden und/ oder in Kraft getreten, die zum Teil vorhersehbar oder sogar erwartet waren. Nachstehend werden einige aufgeführt.


Wechsel des Gas- und Stromversorgers erheblich vereinfacht

Am 12 Februar 2020 trat eine gemeinsame vereinfachte Prozedur zum Wechsel des Gas- und Stromversorgers in Kraft. Sie gilt sowohl für den Wechsel des Strom- als auch des Gasversorgers und führt sowohl für Haushalts- als auch für Gewerbe- bzw. Industriekunden erhebliche Erleichterungen ein.


Grundbucheintragung von Gebäuden ohne Baugenehmigung geregelt

Am 08. Januar 2020 wurde im Amtsblatt Rumäniens das Gesetz Nr. 7/ 2020 (nachfolgend „das neue Gesetz“ genannt) veröffentlicht. Dieses ändert und ergänzt  das Gesetz Nr. 10/ 1995 betreffend die Qualität der Bauarbeiten und das Gesetz Nr. 50/ 1991 betreffend die Genehmigung der Ausführung von Bauarbeiten.


Anwendungsnormen zum Gesetz bzgl. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Im Juli 2019 hat das Rumänische Parlament das neue Gesetz Nr. 129/ 2019 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (nachfolgend “das Gesetz”) eingeführt.


Vereinfachung der Verfahren betreffend rumänische Gesellschaften in Sicht

Am 18. Dezember hat die rumänische Abgeordnetenkammer einen Gesetzesentwurf zur Änderung des rumänischen Gesellschaftsgesetzes (Gesetz Nr. 31/1990 – „GesG“) verabschiedet, der seit mehr als zwei Jahren existiert und lange kritisierte bürokratische Hürden für Gesellschaften in der Praxis beseitigt.


Steuerrechtlich verursachte Unterschiede zwischen den rumänischen Rechnungslegungsvorschriften und den IFRS

In Rumänien sind lediglich börsennotierte Unternehmen zu Rechnungslegung und Berichterstattung nach IFRS verpflichtet.