SONDERMELDUNG Verlängerung der Frist für die Einreichung der Erklärung über wirtschaftliche Eigentümer
SONDERMELDUNG – Verlängerung der Frist für die Einreichung der Erklärung über wirtschaftliche Eigentümer
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie hiermit außerhalb unseres regelmäßigen Newsletters über praxisrelevante Entwicklungen zur Erklärung des wirtschaftlichen Eigentümers informieren.
Wie bereits mitgeteilt, müssen Unternehmen, Stiftungen und Vereine aufgrund der neuen Gesetzgebung Rumäniens zur Bekämpfung der Geldwäsche (Geldwäschegesetz Nr. 129/2019) ihre wirtschaftlichen Eigentümer offenlegen. Im Oktober 2019 wurde das entsprechende Formular für die Meldung veröffentlicht.
Das rumänische Handelsregisteramt veröffentlichte ein praxisrelevantes Rundschreiben, das die ursprüngliche Regelung der Frist für die erste Einreichung im Jahr 2020 in Frage stellte.
Mehrere Details finden Sie hier.