Privacy Shield ungültig – Was nun?
Am 16. Juli 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Privacy Shield für ungültig erklärt, was direkte Auswirkung auf Geschäftsbeziehungen zwischen europäischen Unternehmen und ihren US-Geschäftspartnern haben kann, soweit personenbezogene Daten aus der EU in die USA übermittelt werden.
SONDERMELDUNG - Verfahren für Kurzarbeit und die Beihilfe für Telearbeit in Kraft
SONDERMELDUNG - Verfahren für Kurzarbeit und die Beihilfe für Telearbeit in Kraft Wie bereits mitgeteilt, hat die Dringlichkeitsverordnung 132/2020 nicht nur Kurzarbeit, sondern auch eine Beilhilfe für Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer Telearbeit geleistet haben, eingeführt. Zusammengefasst bedeutet Kurzarbeit, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeit und das Gehalt der betroffenen Arbeitnehmer reduzieren kann und der Staat 75 % des Lohnausfalls deckt; erhalten Arbeitgeber eine einmalige Beihilfe in Höhe vone 2.500 RON für Arbeitnehmer, der während des Notzustands für mindestens 15 Arbeitstage Telearbeit gemäß dem Gesetz 81/2018 geleistet haben, um die für die Telearbeit erforderlichen Waren und technologischen Dienstleistungen zu beziehen. Unsere bisherigen Meldungen zur Kurzarbeit finden Sie hier; diejenigen zur Unterstützung bei Telearbeit hier. Für beide Arten der staatlichen Unterstützung wurden die Verfahren veröffentlicht, womit der Rechtsrahmen nun vollständig ist und angewendet werden kann. In Bezug auf die Kurzarbeit: Die Anordnung 1393/2020 betreffend die Unterlagen, die zur Erstattung des Kurzarbeitergelds einzureichen sind, wurde veröffentlicht und tritt am 19.09.2020 in Kraft. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber einen Antrag für den Vormonat stellen und eine eidesstattliche Versicherung über die Erfüllung aller Bedingungen, eine Liste der betroffenen Arbeitnehmer und Nachweise der Zahlung von Steuern und Sozialabgaben beifügen, um die Zahlung von der Arbeitsagentur (AJOFM) zu erhalten. Wird der Antrag bewilligt, erfolgt die Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Antragstellung und der Zahlung der Einkommensteuer/Sozialbeiträge für den jeweiligen Monat. Im Hinblick auf die Unterstützung bei Telearbeit: Die Anordnung. 1376/2020 regelt die Art und Weise der Gewährung dieser Beihilfe und die Güter, die damit erworben werden können. Die Beihilfe wird von AJOFM auf einer First-Come-First-Serve-Basis gewährt, innerhalb der dafür bereitgestellten Mittel. a. Folgende Neuwaren/Technologiedienstleistungen können erworben werden: Laptops/ Notebooks Tablets Smartphones Periphere Ein- und Ausgangseinrichtungen im Zusammenhang mit den o.g. Waren Für die Internetverbindung der oben genannten Waren erforderliche Ausrüstung für die Durchführung der Telearbeit gemäß Gesetz 81/2018 erforderliche Lizenzen für die Betriebssysteme und Software-Anwendungen im Zusammenhang mit den Waren. Technologische Dienstleistungen sind definiert als alle Mittel der Informations- und Kommunikationstechnologie, die der Arbeitgeber den Telearbeitern gemäß dem Gesetz 81/2018 zur Verfügung stellen muss. b. Antrag auf die Beihilfe Der Arbeitgeber lädt die folgenden Dokumente über die Plattform www.aici.gov.ro hoch: Antrag; Eidesstattliche Versicherung und Liste der Telearbeiter für die die Beihilfe beantragt wird. Die Vorlagen der genannten Dokumente sind dem Auftrag beigefügt. Wird die Zahlung akzeptiert, so erfolgt sie innerhalb von 10 Tagen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen. c. Nachweisunterlagen Die Verordnung regelt die Unterlagen zum Nachweis des Erwerbs der Waren und Dienstleistungen. Arbeitgeber müssen diese als gescannte Kopien innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Gewährung der Beihilfe vorlegen. Bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung muss der Arbeitgeber den erhaltenen Betrag vollständig rückerstatten. Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Mit freundlichen Grüßen STALFORT Legal. Tax.. Audit.
Kapitalisierung – Hilfsmaßnahmen oder ein zweischneidiges Schwert?
Nach fast einem halben Jahr, in dem versucht wurde, die Ausbreitung des Coronavirus durch Beschränkungen zu begrenzen, sind derzeit viele Unternehmen nicht in der Lage, ihre Tätigkeit auszubauen und die fälligen Steuern zu bezahlen. Dies liegt oft an mangelndem Cashflow, Schwierigkeiten bei dem Einzug von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, dem Rückgang der Erlöse etc.
Vereinfachte freiwillige Liquidation - Besonderheiten und Schritte
Die Pandemie und die damit verbundenen Sondermaßnahmen haben wirtschaftliche Schwierigkeiten verursacht. In solchen (und weiteren) Situationen fällt manchmal die Entscheidung zur freiwilligen Auflösung von Unternehmen. Bestehen keine Verbindlichkeiten bzw. sind die Gläubiger einverstanden, sieht das Gesetz eine einfache Auflösungsvariante vor. Nachfolgend werden einige wichtigen Aspekte zu diesem Verfahren beschrieben.
Neue Regelungen im Vergaberecht
Im Laufe dieses Jahres wurden neben den im Kontext der Covid-19-Pandemie in Kraft getretenen Regelungen weitere Rechtsakte im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge erlassen. Nachdem z.B. die Dringlichkeitsverordnung Nr. 23 vom 04.02.2020 in Ermangelung bestimmter Stellungnahmen für verfassungswidrig erklärt wurde, ist die Dringlichkeitsverordnung Nr. 114 vom 09.07.2020 (nachfolgend die „DVO“) in Kraft getreten, die einige Vorschriften der verfassungswidrigen Regelung, zum Teil in geänderter Form, wieder aufnimmt.
Zahlungsvorgänge – einige Besonderheiten
Das Devisenrecht ist relativ unbekannt, obwohl die täglichen Abläufe regelmäßige Zahlungsvorgänge voraussetzen. In der Praxis erfolgen diese mittels und unter der Aufsicht von Banken. Einige Grundsätze und Besonderheiten werden nachstehend dargestellt.
Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke im Außenbereich wesentlich erschwert
Ab dem 13.Oktober 2020 werden der Verkauf bzw. Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke im Außenbereich erheblich schwieriger. Grundlage hierfür ist das Gesetz Nr. 175/ 2020 (nachfolgend „Gesetz 175“), das am 14.08.2020 veröffentlicht wurde und das Gesetz Nr. 17/ 2014 zur Regelung des Verkaufs von im Außenbereich gelegenen Landwirtschaftsgrundstücken (nachfolgend „Gesetz 17“) ändert.
SONDERMELDUNG - Endlich Kurzarbeit geregelt! (ergänzend)
SONDERMELDUNG - Endlich Kurzarbeit geregelt! (ergänzend) Wie bereits im Laufe der vergangenen Woche berichtet, hat sich Rumänien seit dem 10.08.2020 dem Kreis der europäischen Staaten, die während der Pandemie erfolgreich Kurzarbeit eingesetzt haben, angeschlossen. Die Dringlichkeitsverordnung 132/2020 (die „DVO“) ist u.a. das Ergebnis einer bereits Anfang März gestarteten Initiative, an der unsere Kanzlei aktiv beteiligt war. Ergänzend zu den allgemeinen Grundsätzen, den Voraussetzungen und den Einschränkungen der Kurzarbeit, welche wir in unserem letzten Newsflash präsentiert haben, haben wir eine Übersicht der für spezielle Kategorien von Arbeitnehmern und Arbeitsverträgen anwendbaren Regelungen vorbereitet. Mehrere Details finden Sie hier.
Rumänien führt Kurzarbeit („light“) ein
In vielen Ländern gibt es, z.T. bereits seit langer Zeit, Regelungen zur Kurzarbeit. Nachdem in Rumänien bereits Anfang März Initiativen zu deren Einführung eingeleitet wurden (an denen unsere Kanzlei aktiv beteiligt war), hat die Regierung nun endlich die lang ersehnte Regelung erlassen. Auch das rumänische Recht kennt daher seit dem 10.08.2020 die Kurzarbeit.
SONDERMELDUNG - Endlich Kurzarbeit geregelt!
SONDERMELDUNG - Endlich Kurzarbeit geregelt! Viele Staaten haben während der Pandemie erfolgreich Kurzarbeit eingesetzt, um die Wirtschaft am Leben zu halten und Arbeitslosigkeit zu senken. Erfreulicherweise hat sich Rumänien seit dem 10.08.2020 diesem Kreis angeschlossen. Die Dringlichkeitsverordnung 132/2020 (die „DVO“) ist u.a. das Ergebnis einer bereits Anfang März gestarteten Initiative, an der unsere Kanzlei aktiv beteiligt war. Mehrere Details finden Sie hier.


