Pflicht zur Beschäftigung behinderter Menschen

Gemäß dem Gesetz 448/2006 haben Arbeitgeber mit mehr als 50 Arbeitnehmern die Pflicht, behinderte Personen in einem Anteil von mindestens 4% der durchschnittlichen Belegschaft zu beschäftigen. Anderenfalls ist ein Beitrag an den sog. Behindertenfonds zu entrichten, der vom Bruttomindestlohn abhängt.


Immobilienerwerb durch EU-Staatsbürger und juristische Personen in Rumänien

Der Erwerb von Grundstücken durch EU- Staatsbürger und juristische Personen aus der EU wurde anlässlich des Beitritts Rumäniens zur Europäischen Union am 01.01.2007 durch das Gesetz Nr. 312/ 2005 (das „Gesetz“) neu geregelt.


Pflicht zum Schutz von Whistleblowern: sind konzernweite Meldesysteme zulässig?

Demnächst müssen alle Unternehmen konkrete Maßnahmen zum Schutz von Personen, die anonym auf unrechtmäßige Aktivitäten hinweisen („Whistleblower“) treffen. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 17.12.2021 Zeit, die Whistleblower-Richtlinie umzusetzen.  


Wichtige steuerliche Änderungen zum Herbst: Teil 2 – Steuerverfahrensordnung

Ergänzend zu den vor Kurzem dargestellten Änderungen des Steuergesetzbuches wurden auch interessante Änderungen zum Steuerverfahrensrecht veröffentlicht. Die wichtigsten Regelungen, die in der Dringlichkeitsverordnung („DVO“) 11/2021 enthalten sind, werden nachstehend zusammengefasst.


SONDERMELDUNG - Neue Preisanpassungsmöglichkeiten im Vergaberecht – kurze Fristen!

Am 31.08.2021 wurde in Rumänien die Verordnung Nr. 15/2021 ("VO") veröffentlicht. Drei Kalendertage später ist sie in Kraft getreten. Sie kam als Reaktion auf die beträchtlichen Preiserhöhungen für Baumaterialien und regelt grundsätzlich die Anpassung des Vertragspreises bei öffentlichen Bauaufträgen.


Wichtige steuerliche Änderungen zum Herbst:Teil 1 – Steuergesetzbuch

Ende August wurden die zwei wichtigen Rechtsnormen im Steuerbereich – das rumänische Steuergesetzbuch und die Steuerverfahrensordnung – geändert. Es erfolgten Klärungen, Ergänzungen und Änderungen, die eine Vorlaufzeit zur Vorbereitung erfordern. Einige relevante Aspekte gemäß der Verordnung 8/2021 zur Änderung des Steuergesetzbuches werden nachfolgend zusammengefasst.


SONDERMELDUNG - REMINDER: Erklärung über wirtschaftlich Berechtigte muss im September eingereicht werden

SONDERMELDUNG - REMINDER: Erklärung über wirtschaftlich Berechtigte muss im September eingereicht werden Aufgrund der Änderungen in der rumänischen Gesetzgebung gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Gesetz Nr. 129/2019) vom 30.04.2021 wurde u.a. die Pflicht wieder eingefügt, die jährliche Erklärung über den wirtschaftlich Berechtigten (beneficiarul real) beim Handelsregister einzureichen. Im Mai hatten wir berichtet, dass die Frist für die Einreichung bis zum 1. Oktober 2021 verlängert wurde. Mehrere Informationen finden Sie hier. Viele hatten gehofft, dass die Erklärungspflicht bei fehlenden Änderungen der wirtschaftlich Berechtigten ausfällt. Aktuell hat es den Anschein, dass die Frist für alle Gesellschaften beibehalten wird. Da diese Frist bald abläuft, müssen die Verpflichteten schnellstens handeln, um die Erklärung im September beim zuständigen Handelsregister einzureichen. Bitte beachten Sie auch, dass inzwischen das Formblatt für diese Erklärung geändert wurde. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Das STALFORT Legal. Tax. Audit. - Team


Erneut kürzere Fristen und weniger bürokratische Hürden in Vergabeverfahren

Am 27.08.2021 wurde die Verordnung Nr. 3/ 2021 ("VO") zur Änderung und Ergänzung bestimmter gesetzlicher Regelungen im Vergaberecht im Amtsblatt Rumäniens veröffentlicht. Die Verordnung ändert bzw. ergänzt grundsätzlich das Primärvergaberecht.


Einzelhandel in Rumänien – mglw. erhebliche Erleichterungen in Aussicht

Am 18. August veröffentlichte das rumänische Wirtschaftsministerium den Entwurf einer Dringlichkeitsverordnung (nachfolgend „DVO“), die die veraltete Verordnung Nr. 99/ 2000 über die Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen (nachfolgend „VO“) erheblich vereinfachen soll. Dadurch soll die Tätigkeit bestimmter Händler entbürokratisiert und modernisiert werden.


Organschaften in Rumänien – geregelt, allerdings nicht üblich

Unternehmen die einer Firmengruppe angehören, haben die Möglichkeit, sogenannte „Steuergruppen” (rum: grup fiscal) für steuerliche Zwecke zu bilden.