AI-Act: Einsatz von KI in Unternehmen
Am 13.06.2024 wurde mit dem „AI-Act“ (Verordnung (EU) 2024/1689) eine der ersten Vorschriften weltweit für Systeme künstlicher Intelligenz (KI-Systeme) veröffentlicht. Er ist am 01.08.2024 in Kraft getreten und findet zu bestimmten Daten (02.02.2025, 02.08.2025, 02.08.2026 und 02.08.2027) gestaffelt Anwendung. Der umfangreiche AI-Act legt einen Rahmen fest, in dem die Vorteile der KI mit geringstmöglichem Risiko maximiert werden sollen. Grundsätze sind technische Sicherheit, Gewährleistung der Privatsphäre und Transparenz, Fairness, soziales Wohlergehen und Rechenschaftspflicht. KI soll sicher und vertrauenswürdig sein, deren Anwendung die Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte der Menschen sowie die Rechtssicherheit für Unternehmen in den Mitgliedstaaten gewährleisten.
Steuerliche Risikobewertungen – einige Grundlagen
Bekannterweise führen die Steuerbehörden ihre Prüfungen gemäß einem Prüfungsplan durch. Die Auswahl der geprüften Unternehmen beruht dabei auf interne Risikoanalysen der Behörden, unter Berücksichtigung gewisser Kriterien. Diese Kriterien sind allerdings nur in internen Arbeitsanweisungen der Steuerbehörden festgelegt und nicht allgemein zugänglich. Einige Kriterien können aber aus den steuerlichen und steuerverfahrensrechtlichen Regelungen entnommen werden, andere können wiederum in logischer Weise aufgrund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise einer Investition abgeleitet werden.
Käuferschutz bei Immobilientransaktionen – Neue Spielregeln für Entwickler in Sicht
In den letzten Jahren hatte der rumänische Wohnimmobilienmarkt z.T. mit Problemen zu rechnen. Unfaire oder missbräuchliche Praktiken bestimmter Bauträger bewirkten häufig Verzögerungen der Fertigstellung oder Übergabe bereits bezahlter Projekte und damit finanzielle Verluste für Käufer. Probleme wie die Forderung erheblicher Anzahlungen, das Fehlen angemessener Garantien für die verspätete Übergabe, und manchmal auch der Verkauf ein und derselben Immobilie an mehrere Käufer sind einige Beispiele.
ViDA - Die Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter: EU- Steuerreform mit erheblichen Auswirkungen
Die Europäische Union unternimmt einen entscheidenden Schritt in Richtung Digitalisierung des Umsatzsteuersystems, mit großen Vorteilen für KMU und Staatshaushalte. Am 11.03.2025 erhielt das europäische Legislativpaket „Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) zur Modernisierung der Mehrwertsteuer die endgültige Billigung durch den Rat. Es besteht im Wesentlichen aus einer Richtlinie, einer Verordnung und einer Durchführungsverordnung. Die Rechtsakte werden grundsätzlich innerhalb von 20 Tagen nach der Veröffentlichung in Kraft treten, worauf eine gestaffelte Umsetzung bis 2035 folgt. Zu den Hauptzielen des Pakets gehören die Verbesserung der Steuererhebung, die Verringerung von Betrug und die Vereinfachung der Einhaltung der Mehrwertsteuerregelungen für Unternehmen und Steuerverwaltungen durch den Einsatz von Technologie.
Wichtige Änderungen für Lizenzen und Betriegsgenehmigungen im Energiebereich
Eine neue Verordnung zur Vergabe von Lizenzen und Genehmigungen im Energiebereich, genehmigt durch die Anordnung Nr. 6/12.03.2025 der ANRE (nachstehend „neue VO“ genannt), wurde am 26. März 2025 im rumänischen Amtsblatt veröffentlicht. Damit werden alle Anträge auf Erteilung, Änderung, Suspendierung oder Rücknahme von Lizenzen und Genehmigungen, die bei der ANRE (nationale Regulierungsbehörde im Energiebereich) eingereicht wurden und vor Inkrafttreten der neuen VO noch nicht abgeschlossen waren, gemäß der neuen VO geprüft.
SONDERMELDUNG - Umwandlung des Tätigkeitsgegenstandes gemäß „CAEN Rev. 3“ für alle Unternehmen
Die rumänischen CAEN- Codes, die für die Beschreibung der von Unternehmen in Rumänien durchgeführten Tätigkeiten zwingend zu verwenden sind, wurden reformiert. Seit dem 25.03.2025 gilt eine 18-monatige Frist für die Anpassung der beim Handelsregister erklärten CAEN- Codes an die aktuelle Fassung (sog. CAEN Rev. 3). Folgende Aspekte sind praxisrelevant:
Mobbing am Arbeitsplatz - Änderungen der Rechtsvorschriften
Mit dem Regierungsbeschluss Nr. 27/2025 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 97 vom 03.02.2025) wurde die Methodik zur Vorbeugung und Bekämpfung von Belästigung aufgrund des Geschlechts und der Belästigung am Arbeitsplatz (im Folgenden die „Methodik") geändert. Die Methodik war erst am 17.10.2023 durch den Regierungsbeschluss 970/ 2023 angenommen worden.
Die Entwicklung von PV-Projekten auf Weideland: Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes 254/2022 zur Änderung des Bodenfondsgesetzes 18/1991 („Gesetz 18“) wurde erstmals die Möglichkeit der Nutzung von Weiden im dualen System sowohl für die Beweidung und Futterproduktion als auch für die Produktion erneuerbarer Energie eingeführt. Mangels ausdrücklicher Regelungen zum Verfahren bei dieser dualen Nutzung, hatten die Entwickler von Anlagen für erneuerbare Energie („EE-Anlagen“) über die letzten zwei Jahre mit der Zurückhaltung der öffentlichen Hand zu kämpfen. Die Nutzung von Weideland für EE-Anlagen könnte jetzt attraktiver werden, da mit dem Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses Nr. 1700/2024 vom 23. Dezember 2024 („RB 1700“) die lang erwarteten Anwendungsnormen über die Möglichkeiten der dualen Nutzung von Weideflächen verabschiedet wurden.
Umweltsteuern und grüne Steuerpolitik in Rumänien im Jahr 2025: Ein Vergleich mit der Vergangenheit
In den letzten Jahren hat Rumänien erhebliche Fortschritte bei der Umweltbesteuerung und der grünen Steuerpolitik gemacht und damit sein Engagement für die Ziele der EU für nachhaltige Entwicklung und die nationalen Umweltziele bewiesen. Diese Bemühungen konzentrieren sich auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, die Förderung erneuerbarer Energien und die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft.
REVISAL / REGES, neue Funktionalitäten ab 2025
Ab dem Frühjahr wird es in Rumänien eine aktualisierte Version der REGES-Software geben, damit werden Arbeitnehmer Informationen über ihre Arbeitsverträge direkt über ihre Mobiltelefone abrufen können.