Videoüberwachung im Arbeitsverhältnis
Der Einsatz von Videokameras in Arbeitsverhältnissen wirft erhebliche praktische Probleme auf – nicht nur in Rumänien. Arbeitgeber balancieren im Bestreben nach der Überwachung und Sicherung ihres Betriebs auf einem schmalen Grat zum Recht der Arbeitnehmer auf Privatsphäre. Besonders heikel ist die Verwendung von Bildern aus Videoüberwachungskameras in Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter: regelmäßig fechten Mitarbeiter die Zulässigkeit solcher Aufzeichnungen als Beweismittel an.
Käuferschutz bei Immobilientransaktionen – das „Nordis-Gesetz“
Im April 2025 berichteten wir über die Initiative zum neuen Käuferschutz bei Immobilientransaktionen. Das rumänische Parlament hat im Dezember 2025 das Gesetz 207/2025, bekannt als „Nordis-Gesetz“, verabschiedet, das verbindliche Vorschriften für Transaktionen mit zukünftigen Wohneinheiten einführt. Erklärtes Ziel bleibt die Stärkung des Rechtsschutzes für Käufer durch Reduzierung des Risikos von Mehrfachverkäufen und missbräuchlichen Praktiken bei Verkäufen in der Frühphase. Das Gesetz unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Entwurf von 2025 und führt wichtige Maßnahmen ein.
Frische Gesetzesänderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Rumänien
Das Jahr 2026 bringt eine Reihe von Gesetzesänderungen mit direkten Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Rumänien mit sich; sie betreffen Entlohnung, Berichterstattung, Krankenstand, Steuervergünstigungen und Arbeitsbedingungen.
Intra- Group- Dienstleistungen – begrenzte Abzugsfähigkeit ab 2026
Ab 2026 schränkt das rumänische Steuergesetz die Abzugsfähigkeit bestimmter Aufwendungen im Zusammenhang mit nicht ansässigen verbundenen Unternehmen ein. Betroffen sind Körperschaftsteuerpflichtige, deren Vorjahresumsatz 50 Mio. EUR unterschritt (nicht jedoch diejenigen, die der IMCA-Mindeststeuer unterliegen).
Neue EU-Förderprogramme für Energieeffizienz und e-mobility
Die steigenden Energiepreise setzen die Industrie unter Druck, gleichzeitig geht in Rumänien der Übergang von benzin- und dieselbetriebenen Fahrzeugen hin zur Elektromobilität im Vergleich zu Westeuropa langsam voran. Im rumänischen Transportministerium sind daher gleich mehrere EU-Förderprogramme in Vorbereitung, die sich mit diesen Themen befassen, und für die in den kommenden Monaten Förderanträge eingereicht werden können.
Direktinvestitionen (FDI)- Änderungen i.V.m der Prüfung in Rumänien in Aussicht
Bestimmte Direktinvestitionen sind (auch) in Rumänien melde- und genehmigungspflichtig. 2026 hat die Regierung den Entwurf einer Dringlichkeitsverordnung (DVO) zur Debatte gestellt, die die Überwachung von Direktinvestitionen in Rumänien erweitern, aber auch effizienter getsalten soll.
Rumänisches Insolvenzrecht: Schärfere Haftungsregelungen und weitere Änderungen
Die rumänische Regierung hat umfangreiche Änderungen und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz des rumänischen Staatshaushalts sowie zur Optimierung der Steuererhebung und Ausgaben eingeleitet. In diesem Zusammenhang wurde am 15.12.2025 das rumänische Gesetz Nr. 239/ 2025 veröffentlicht; wir berichteten hierüber im letzten Newsflash. Art. XXIX des Gesetzes enthält mehr als 50 Änderungen des geltenden Insolvenzgesetzes, die erhebliche Praxisrelevanz haben. Welche Neuerungen sind besonders relevant?
SONDERMELDUNG - Wichtige Änderungen im rumänischen Steuer und Gesellschaftsrecht nach neuem Gesetzespaket
Das Gesetz Nr. 239 vom 15.12.2025 bringt neue finanz- und haushaltspolitische Maßnahmen mit sich, die die Haushaltseinnahmen stärken und Steuerhinterziehung bekämpfen, aber auch wichtige Änderungen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht mit sich bringen. Die wichtigsten Änderungen und Inkrafttretungsdaten sind nachstehend aufgeführt:
Besteuerung von Kapitalerträgen in Rumänien
Immer mehr natürliche und juristische Personen investieren in Aktien, Anleihen, ETFs, Investmentfonds oder Kryptowährungen. Andere erzielen Erträge aus Zinsen, Dividenden und der Übertragung von Wertpapieren. Das rumänische Steuergesetzbuch fasst diese (und andere) als Einkünfte aus Investitionen zusammen. Nachfolgend stellen wir die Grundsätze ihrer Besteuerung dar.
Mindestlohnrichtlinie teilweise rechtswidrig – ein EuGH-Urteil und seine Folgen
Wir haben wiederholt über die Mindestlohnrichtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2041 „über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union“) berichtet. Diese beinhaltet u.a. Vorgaben zur Festlegung und Anpassung der gesetzlichen Mindestlöhne in den Mitgliedstaaten. Die Richtlinie griff in das altbewährte Prinzip ein, wonach die Lohnfestlegung den Gesetzgebern und Sozialpartnern (Gewerkschaften/ und Arbeitgeberverbände) in den Mitgliedstaaten vorbehalten war. Gegen die Richtlinie wurde (wie ebenfalls berichtet) Klage vor dem EuGH erhoben. Am 11.11.2025, und somit fast ein Jahr nach der Umsetzungsfrist, hat der EuGH nun entschieden: die Richtlinie ist (nur teilweise) rechtswidrig.

