Sparpaket der Regierung mit steuerlichen Auswirkungen
Die neue rumänische Regierungskoalition, zusammengesetzt aus den pro-europäischen Parteien, hat beschlossen, vor dem Parlament die Verantwortung für einen Gesetzesentwurf (der „Entwurf“) über eine Reihe steuerlicher und haushaltspolitischer Maßnahmen zu übernehmen. Erklärtes Ziel sind die Reduzierung des Haushaltsdefizits und die Verhinderung einer Herabstufung des Kreditratings des Landes durch internationale Agenturen. Der Entwurf gilt als angenommen, wenn innerhalb von drei Tagen nach seiner Einbringung ins Parlament ein Misstrauensantrag entweder nicht gestellt wird oder scheitert. Gelingt ein etwaiger Misstrauensantrag, wird die Regierung entlassen und der Entwurf abgelehnt. Der Entwurf regelt eine Reihe spezifischer Maßnahmen v.a. in den Bereichen Steuern, öffentliche Ausgaben, Bildung, Gesundheit und Verkehr. Nachfolgend werden die steuerrelevanten Maßnahmen beschrieben.
Omnibus und die Zukunft der ESG-Berichte
Nach mehreren Jahren der Vorbereitung auf die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), und kurz nachdem diese vollständig in Kraft getreten war, drückte die Europäische Kommission im Februar 2025 auf den Panikknopf und veröffentlichte das sogenannte Omnibus-Paket. Dieses hatte zum Ziel, den Berichtsprozess zu vereinfachen, schuf jedoch gleichzeitig Unsicherheiten für die langfristige Unternehmensplanung und könnte potenziell die Ziele des Green Deal gefährden.
Gerichtsverhandlungen in Rumänien bald auch per Videokonferenz?
Viele Anwälte und vermutlich auch Richter wünschen sich seit geraumer Zeit eine Möglichkeit, Gerichtsverfahren effizienter und schneller als bisher durchzuführen. Am 11.06.2025 hat nun der rumänische Senat stillschweigend einen Gesetzesentwurf[1] angenommenen, wonach bestimmte Gerichtsverhandlungen in Zivilsachen per Videokonferenz abgehalten werden können. Die Idee ist zwar nicht neu – während der COVID-Pandemie waren Gerichtsverhandlungen für eine begrenzte Zeit per Videokonferenz möglich[2], soll nun allerdings in einigen Fällen dauerhaft eingeführt werden.
Geltendmachung von Forderungen bis ca. 10.000 EUR in Rumänien vereinfacht
Am 15.05.2025 trat das Gesetz Nr. 57/2025 zur Änderung des Art. 1026 Abs. (1) der Zivilprozessordnung (nachfolgend „ZPO“) in Kraft. Es ändert das Verfahren für sog. "geringwertige Forderungen". Es vereinfacht die gerichtliche Geltendmachung bestimmter Ansprüche bis 50.000,- RON.
Verrechnungspreisdokumentation in der Praxis
Die Verrechnungspreise stellen einen wichtigen und oft den einzigen Gegenstand von Steuerprüfungen in Rumänien dar. Berichtigungen sowie damit verbundene Geldbußen und Säumniszuschläge infolge von Prüfungen beeinflussen den Cashflow eines Unternehmens i.d.R. erheblich.
Neue Gesetzgebung zur Genehmigung von Direktinvestitionen
Ausländische Investitionen stellen auch für Rumänien einen wesentlichen Bestandteil der nationalen Wirtschaftsentwicklung dar. Die Dringlichkeitsverordnung Nr. 46/2022 („DVO 46“) bestimmt eine Genehmigungspflicht bestimmter Direkt- und Neuinvestitionen und wurde mehrmals geändert.
Neubewertung des Sachanlagevermögens
In Rumänien wird die Neubewertung von Sachanlagen durch mehrere Rechtsakte wie die Verordnung des Finanzministers Nr. 1802/2014 über die Rechnungslegungsvorschriften für die Neubewertung von Vermögenswerten und Steuergesetzbuch, das u.a. die steuerlichen Auswirkungen der Neubewertung enthält, geregelt. Die Neubewertung von Sachanlagen obliegt gemäß den geltenden Rechtsvorschriften Sachverständigen, die im Nationalen Verband der zugelassenen Sachverständigen in Rumänien (ANEVAR) eingetragen sind. Das Ergebnis dieses Prozesses kann Gesellschaftern und dem Management von Unternehmen helfen, wirksame finanzielle Strategien zu entwickeln und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer – in Rumänien eine vage Aufgabe
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Information über für ihre Arbeitsverhältnisse relevante Tatsachen bzw. Entwicklungen. Darüber hinaus besteht sogar eine Pflicht des Arbeitgebers, sie in die Unternehmensabläufe und Entscheidungen, die die Beschäftigten betreffen, einzubeziehen. Der Fachbegriff lautet „Unterrichtung und Anhörung“. Was müssen welche Unternehmen tun?
AI-Act: Einsatz von KI in Unternehmen
Am 13.06.2024 wurde mit dem „AI-Act“ (Verordnung (EU) 2024/1689) eine der ersten Vorschriften weltweit für Systeme künstlicher Intelligenz (KI-Systeme) veröffentlicht. Er ist am 01.08.2024 in Kraft getreten und findet zu bestimmten Daten (02.02.2025, 02.08.2025, 02.08.2026 und 02.08.2027) gestaffelt Anwendung. Der umfangreiche AI-Act legt einen Rahmen fest, in dem die Vorteile der KI mit geringstmöglichem Risiko maximiert werden sollen. Grundsätze sind technische Sicherheit, Gewährleistung der Privatsphäre und Transparenz, Fairness, soziales Wohlergehen und Rechenschaftspflicht. KI soll sicher und vertrauenswürdig sein, deren Anwendung die Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte der Menschen sowie die Rechtssicherheit für Unternehmen in den Mitgliedstaaten gewährleisten.
Steuerliche Risikobewertungen – einige Grundlagen
Bekannterweise führen die Steuerbehörden ihre Prüfungen gemäß einem Prüfungsplan durch. Die Auswahl der geprüften Unternehmen beruht dabei auf interne Risikoanalysen der Behörden, unter Berücksichtigung gewisser Kriterien. Diese Kriterien sind allerdings nur in internen Arbeitsanweisungen der Steuerbehörden festgelegt und nicht allgemein zugänglich. Einige Kriterien können aber aus den steuerlichen und steuerverfahrensrechtlichen Regelungen entnommen werden, andere können wiederum in logischer Weise aufgrund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise einer Investition abgeleitet werden.

