SONDERMELDUNG - Webinar „Fokus Rumänien: Wirtschaft, Investitionen und Arbeitsmarkt” mit AHK, STALFORT und CT Executive Search
Am 25. September erklären wir im Webinar zum Thema „Fokus Rumänien: Wirtschaft, Investitionen und Arbeitsmarkt”, welche relevanten Änderungen in den Bereichen Arbeitsrecht und Steuern es im vergangenen Jahr gegeben hat.
SONDERMELDUNG - Rumänische Regierung verabschiedet dringendes steuerliches Maßnahmenpaket
Die rumänische Regierung hat ein dringendes fiskalisches Maßnahmenpaket zur Eindämmung des wachsenden Haushaltsdefizits mit dem vorrangigen Ziel, die Steuereinnahmen zu erhöhen, beschlossen. Das neue Gesetz ist noch nicht in Kraft; es bedarf noch der Verkündung durch den Präsidenten. Die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend zusammengefasst:
SONDERMELDUNG - Umwandlung des Tätigkeitsgegenstandes gemäß „CAEN Rev. 3“ für alle Unternehmen
Die rumänischen CAEN- Codes, die für die Beschreibung der von Unternehmen in Rumänien durchgeführten Tätigkeiten zwingend zu verwenden sind, wurden reformiert. Seit dem 25.03.2025 gilt eine 18-monatige Frist für die Anpassung der beim Handelsregister erklärten CAEN- Codes an die aktuelle Fassung (sog. CAEN Rev. 3). Folgende Aspekte sind praxisrelevant:
SONDERMELDUNG - Neue Klassifikation der Tätigkeiten – „CAEN Rev. 3“ bringt Handlungsbedarf für Unternehmen
Am 30. Dezember 2024 hat das Justizministerium die Klassifikation der Wirtschaftszweige mit Wirkung zum 01.01.2025 geändert. Hintergrund ist eine Änderung auf EU- Ebene. Daher müssen alle rumänischen Unternehmen ihren Tätigkeitsgegenstand ändern bzw. anpassen und die neuen „CAEN- Codes Rev. 3“ verwenden.
SONDERMELDUNG- Neue steuerliche Maßnahmen für 2025
Das Jahr 2025 bringt eine Reihe von steuerlichen Änderungen mit sich, die sich auf die Steuerzahler in Rumänien auswirken. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte:
SONDERMELDUNG - Mindestlohnerhöhung ab dem 1. Januar 2025
Der Regierungsbeschluss Nr. 1506/2024 bringt eine Erhöhung des Mindestlohns ab dem 1. Januar 2025. Die wichtigsten Änderungen umfassen:
SONDERMELDUNG - Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 1. Juli 2024
Der Regierungsbeschluss Nr. 598/2024 führt eine Erhöhung des Mindestlohns für Rumänien zum 1. Juli 2024 ein. Die wichtigsten Änderungen umfassen:
SONDERMELDUNG - Neue Regelungen zur Prüfung von Investitionen aus der EU in Rumänien
Seit dem 06.12.2023 sind ausdrücklich (auch) Investoren aus der EU verpflichtet, Direktinvestitionen in Rumänien anzumelden und vor deren Genehmigung nicht durchzuführen, wenn die Investition
SONDERMELDUNG - Weiteres umfangreiches Paket steuerlicher Maßnahmen zum Jahresende
Kurz vor Jahresende hat die rumänische Regierung eine neue Dringlichkeitsverordnung („DVO“) mit der Nr. 115/2023 erlassen, die bezweckt, die langfristige finanzielle Tragfähigkeit Rumäniens zu gewährleisten. Folgende Schlüsselaspekte sind zu erwähnen:
SONDERMELDUNG - Umfangreiches neues Steuerpaket in Rumänien
Am 27.10.2023 hat Rumänien ein umfassendes Paket von Steuermaßnahmen eingeführt, um seine langfristige finanzielle Tragfähigkeit zu gewährleisten. Wesentliche Änderungen: I. Einführung von Mindest- oder Zusatzsteuern für Körperschaftssteuerzahler mit vierteljährlicher Zahlung ab 2024: 1% Mindeststeuer auf den Umsatz (MaU) abzüglich der Körperschaftssteuer (KSt.) für Unternehmen mit einem Umsatz von über 50 Mio. EUR. 2% zusätzlich zur KSt. für Kreditinstitute und 0,5% zusätzlich zur KSt. für vom Finanzministerium zu gründende Energieunternehmen mit einem Umsatz von über 50 Mio. EUR.