Digital Service Act der EU zum Binnenmarkt für digitale Dienste – Regelung in Rumänien

Die Dienste der Informationsgesellschaft bestimmen den Alltag in der Europäischen Union, bringen jedoch auch erhebliche Risiken und Herausforderungen mit sich. Am 27.10.2022 wurde daher die EU- Verordnung 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Service Act, "DSA") veröffentlicht. Ihr Zweck sind einheitliche Regelungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte, Online-Desinformation oder andere gesellschaftliche Risiken und damit ein „sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online- Umfeld“. Der DSA setzt Spielregeln für „jede in der Regel gegen Entgelt im Fernabsatz und im individuellen Auftrag eines Nutzers erbrachte Dienstleistung”, insbesondere für digitale Vermittlungsdienste, bestehend aus der „reinen Durchleitung” („mere conduit”) von Informationen, deren „Caching” und dem „Hosting”, da die Nutzung dieser Dienste exponentiell zunimmt. Dies betrifft v.a. Social Media, IT-Dienstleistungen auf Distanz sowie Transport-, Beherbergungs- oder Lieferdienste.


Elektronische Signatur – Notwendigkeit und Pflicht

Das Jahr 2023 brachte eine der bedeutesten Änderungen im Verhältnis zwischen Gesellschaften und öffentlichen Behörden mit. Ab dem 4. Juli 2023 sind öffentliche Behörden nunmehr verpflichtet, Dokumente, die von öffentlichen oder privaten juristischen Personen im elektronischen Format ausgestellt und mit einer elektronischen Signatur versehen sind, entgegenzunehmen. Die Notwendigkeit, die Arbeitsbeziehungen während der Covid-Pandemie zu flexibilisieren sowie die Anpassung dieser Beziehungen an die aktuellen Gegebenheiten führte dazu, dass dieses Ereignis inzwischen zu einer Normalität geworden ist.


Die jährliche einmalige Steuererklärung für Privatpersonen und Freiberufler, die 2024 fällig wird

Die ANAF hat kürzlich auf ihrer Website[1] eine Broschüre über die einmalige Steuererklärung - Formblatt 212 - über die von Privatpersonen geschuldeten Einkommensteuern und Sozialversicherungsbeiträge veröffentlicht – für viele eine wichtige und relevante Änderung. [1] https://static.anaf.ro/static/10/Anaf/AsistentaContribuabili_r/Despre_DU_2024.pdf


Verträge mit Unternehmen, die sich im Insolvenzverfahren befinden

Insolvenzverfahren haben in der Regel erhebliche Auswirkungen auf die Aktivität eines Unternehmens. Z.B. gibt es gesetzlich vorgesehene Änderungen in den Entscheidungsverfahren des Unternehmens, bzw. ein neuer Geschäftsführer muss bestellt werden (der sogenannte Sonderverwalter, der gesondert vom Insolvenzverwalter agiert), oder bestimmte Aktivitäten bedürfen der Zustimmung der Gläubiger der insolventen Gesellschaft. Was bedeutet also die Insolvenz für die laufenden und neuen Verträge eines Unternehmens?


Dienstleistungen im Haushalt – Flexibilisierung oder erhöhter Verwaltungsaufwand?

Seit dem 01.01.2024 regelt das Gesetz 111/2022 die Durchführung von Tätigkeiten natürlicher Personen in Haushalten. Diese werden mit steuerlich vergünstigten Gutscheinen für Haushaltstätigkeiten (tichete de activităţi casnice) entlohnt.


E-Transport und E-Siegel– neue Transportüberwachungsysteme in Rumänien

Im Bereich der staatlichen Überwachung des rumänischen Transportsystems wurden aufgrund der europäischen Regelungen wichtige Neuerungen eingeführt. Für den Gesetzgeber wird es wichtig, Waren (vor allem steuer- und zollrechtlich risikoreiche) auf ihrem inländischen oder innergemeinschaftlichem Verkehrsweg zu überwachen. Zu diesem Zweck werden die eingesetzten Mittel immer moderner und komplizierter.


Direktinvestitionen aus der EU ebenfalls unter der Lupe der CEISD

Seit dem 6. Dezember letzten Jahres müssen bestimmte Direktinvestitionen aus EU-Staaten über einem Wert von 2 Mio. EUR in Rumänien angemeldet bzw. vor Investitionsbeginn genehmigt werden. Geplante Direktinvestitionen in folgenden Tätigkeitsbereichen sind hiervon betroffen:


SONDERMELDUNG - Neue Regelungen zur Prüfung von Investitionen aus der EU in Rumänien

Seit dem 06.12.2023 sind ausdrücklich (auch) Investoren aus der EU verpflichtet, Direktinvestitionen in Rumänien anzumelden und vor deren Genehmigung nicht durchzuführen, wenn die Investition


Steuerliche Neuigkeiten durch Dringlichkeitsverordnung 115/2023

Im Oktober 2023 übernahm die rumänische Regierung im Parlament die Verantwortung für ein Gesetz, das wesentliche Änderungen am Steuergesetzbuch vornahm. So wurde im Amtsblatt Nr. 977 vom 27. Oktober 2023 das Gesetz Nr. 296 vom 26. Oktober 2023 über einige steuerliche und haushaltspolitische Maßnahmen zur Sicherung der langfristigen finanziellen Nachhaltigkeit Rumäniens veröffentlicht. Offenbar reichten diese Änderungen nicht aus, so dass im Amtsblatt Nr. 1139 vom 15. Dezember 2023 die Dringlichkeitsverordnung („DVO") Nr. 115 vom 14. Dezember 2023 über einige steuerliche und haushaltspolitische Maßnahmen zur Steuerkonsolidierung und Bekämpfung der Steuerhinterziehung veröffentlicht wurde. In den folgenden Zeilen werden die wichtigen praxisrelevanten Änderungen für Unternehmen, die Zahler der Körperschafts- oder der Mikrounternehmessteuer sind, zusammengefasst.


SONDERMELDUNG - Weiteres umfangreiches Paket steuerlicher Maßnahmen zum Jahresende

Kurz vor Jahresende hat die rumänische Regierung eine neue Dringlichkeitsverordnung („DVO“) mit der Nr. 115/2023 erlassen, die bezweckt, die langfristige finanzielle Tragfähigkeit Rumäniens zu gewährleisten. Folgende Schlüsselaspekte sind zu erwähnen: