ESG – eine neue Herausforderung für kleinere Unternehmen

Das Jahr 2025 bringt eine neue, disruptive Verpflichtung für rumänische Unternehmen: Die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, genannt auch ESG-Berichte (für „Environment, Social, Governance“). Bis Ende 2026 müssen alle rumänischen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, deren Umsätze 50 Millionen RON und/ oder deren Vermögen 25 Millionen RON überschreiten (mindestens zwei der drei genannten Kriterien müssen erfüllt sein), Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Hierin muss dargestellt werden, welche Auswirkungen die Aktivitäten des Unternehmens im Jahr 2025 auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung hatten. Als Anleitung, wie diese Nachhaltigkeitsberichte strukturiert sein müssen, hat die Europäische Kommission im Rahmen der CSRD Richtlinie (CSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“) einheitliche Standards entwickelt.


SONDERMELDUNG- Neue steuerliche Maßnahmen für 2025

Das Jahr 2025 bringt eine Reihe von steuerlichen Änderungen mit sich, die sich auf die Steuerzahler in Rumänien auswirken. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte:    


SONDERMELDUNG - Mindestlohnerhöhung ab dem 1. Januar 2025

Der Regierungsbeschluss Nr. 1506/2024 bringt eine Erhöhung des Mindestlohns ab dem 1. Januar 2025. Die wichtigsten Änderungen umfassen: