2025 - maximale Meldepflichten und eine potentiell erhebliche neue Steuerschuld
Das aktuelle Grundprinzip bei der Berichterstattung der Steuerzahler über ihre Geschäftstätigkeit lautet 2025 vollständige Transparenz. Nach Juni 2025 dürfte dem Finanzamt kaum mehr ein Detail aus den Büchern eines jeden Steuerpflichtigen entgehen. Kernpunkt der aktuellen Gesetzgebung ist ein steuerlicher Digitalisierungsmarathon, gekennzeichnet durch die Einführung von Meldesystemen in einem Umfang der in der gesamten Region Rekorde brechen könnte: SAF-T, RO e-Factura, RO e-transport, RO e-Seal und e-TVA sind nur die meist diskutierten. Angesichts der Erweiterung des Anwendungsbereichs von SAF-T für alle ansässigen und nichtansässigen registrierten Unternehmen und der anderen Systeme, die Sanktionen für die Nichteinhaltung auferlegen, werden Steuerpflichtige ab Juni 2025 an der Anpassung an neue Meldeaktivitäten nicht mehr vorbeikommen.
Steuern und Rechnungswesen – eine Herausforderung für das Jahr 2025
Das Jahr 2025 bringt eine Reihe von steuerlichen und buchhalterischen Änderungen mit sich, die sich auf die Steuerzahler und Unternehmen in Rumänien auswirken. Mit Maßnahmen wie „e-factura“, „e-TVA“ „e-Transport“ u.a. will die Regierung zum einen die Steuereinnahmen erhöhen und zum anderen die Einhaltung der Steuervorschriften verbessern. Nachfolgend beschreiben wir wichtige Änderungen ab 2025.
Beweismittel in Verfahren vor rumänischen Gerichten
Tauchen Meinungsverschiedenheiten auf, sind die Parteien meist bestrebt, Gerichtsverfahren zu vermeiden. Allzu oft ist eine Einigung aber nicht möglich, sodass eine Klage vor Gericht die einzige Möglichkeit zur Geltendmachung von Rechten darstellt. Hierfür ist es natürlich nötig, die Voraussetzungen der Forderungen nachzuweisen; nach dem Grundsatz „idem es non esse et not probari“ gilt das, was nicht bewiesen ist, als inexistent. Nachstehend gehen wir auf die wichtigsten Aspekte i.V.m. Beweismitteln in rumänischen Gerichtsverfahren ein.
Anpassung der CAEN-Codes zur Beschreibung gewerblicher Tätigkeiten erforderlich
Der Jahresbeginn hat neben steuerlichen Änderungen auch einen zwingenden formellen Anpassungsbedarf beim Handelsregister mit sich gebracht, der grundsätzlich alle Unternehmen betrifft. Bereits im Frühjahr 2024 wurde eine am 01.01.2025 in Kraft tretende Änderung der „Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige“ in der EU, abgekürzt NACE (in Rumänien „CAEN“), angekündigt. Am 30.12.2024 wurden die dafür geltenden Durchführungsnormen durch Anordnung des Justizministeriums veröffentlicht.
SONDERMELDUNG - Neue Klassifikation der Tätigkeiten – „CAEN Rev. 3“ bringt Handlungsbedarf für Unternehmen
Am 30. Dezember 2024 hat das Justizministerium die Klassifikation der Wirtschaftszweige mit Wirkung zum 01.01.2025 geändert. Hintergrund ist eine Änderung auf EU- Ebene. Daher müssen alle rumänischen Unternehmen ihren Tätigkeitsgegenstand ändern bzw. anpassen und die neuen „CAEN- Codes Rev. 3“ verwenden.
ESG – eine neue Herausforderung für kleinere Unternehmen
Das Jahr 2025 bringt eine neue, disruptive Verpflichtung für rumänische Unternehmen: Die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, genannt auch ESG-Berichte (für „Environment, Social, Governance“). Bis Ende 2026 müssen alle rumänischen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, deren Umsätze 50 Millionen RON und/ oder deren Vermögen 25 Millionen RON überschreiten (mindestens zwei der drei genannten Kriterien müssen erfüllt sein), Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Hierin muss dargestellt werden, welche Auswirkungen die Aktivitäten des Unternehmens im Jahr 2025 auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung hatten. Als Anleitung, wie diese Nachhaltigkeitsberichte strukturiert sein müssen, hat die Europäische Kommission im Rahmen der CSRD Richtlinie (CSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“) einheitliche Standards entwickelt.
SONDERMELDUNG- Neue steuerliche Maßnahmen für 2025
Das Jahr 2025 bringt eine Reihe von steuerlichen Änderungen mit sich, die sich auf die Steuerzahler in Rumänien auswirken. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte:
SONDERMELDUNG - Mindestlohnerhöhung ab dem 1. Januar 2025
Der Regierungsbeschluss Nr. 1506/2024 bringt eine Erhöhung des Mindestlohns ab dem 1. Januar 2025. Die wichtigsten Änderungen umfassen: