Die Entwicklung von PV-Projekten auf Weideland: Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes 254/2022 zur Änderung des Bodenfondsgesetzes 18/1991 („Gesetz 18“) wurde erstmals die Möglichkeit der Nutzung von Weiden im dualen System sowohl für die Beweidung und Futterproduktion als auch für die Produktion erneuerbarer Energie eingeführt. Mangels ausdrücklicher Regelungen zum Verfahren bei dieser dualen Nutzung, hatten die Entwickler von Anlagen für erneuerbare Energie („EE-Anlagen“) über die letzten zwei Jahre mit der Zurückhaltung der öffentlichen Hand zu kämpfen. Die Nutzung von Weideland für EE-Anlagen könnte jetzt attraktiver werden, da mit dem Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses Nr. 1700/2024 vom 23. Dezember 2024 („RB 1700“) die lang erwarteten Anwendungsnormen über die Möglichkeiten der dualen Nutzung von Weideflächen verabschiedet wurden.


Umweltsteuern und grüne Steuerpolitik in Rumänien im Jahr 2025: Ein Vergleich mit der Vergangenheit

In den letzten Jahren hat Rumänien erhebliche Fortschritte bei der Umweltbesteuerung und der grünen Steuerpolitik gemacht und damit sein Engagement für die Ziele der EU für nachhaltige Entwicklung und die nationalen Umweltziele bewiesen. Diese Bemühungen konzentrieren sich auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, die Förderung erneuerbarer Energien und die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft.


REVISAL / REGES, neue Funktionalitäten ab 2025

Ab dem Frühjahr wird es in Rumänien eine aktualisierte Version der REGES-Software geben, damit werden Arbeitnehmer Informationen über ihre Arbeitsverträge direkt über ihre Mobiltelefone abrufen können.


NIS 2 in Rumänien umgesetzt / erweiterte Pflichten zu Cyber- und Informationssicherheit

Im Jahr 2024 hat die Regierung die Dringlichkeitsverordnung 155/2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Cybersicherheit von Netzen und Informationssystemen im nationalen zivilen Cyberraum (“DVO 155”) verabschiedet. Hiermit setzt sie die Richtlinie (EU) 2022/2555 vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (Network and Information Security Directive - „NIS2-Richtlinie“) in rumänisches Recht um. Die DVO führt für bestimmte private und öffentliche Einrichtungen neue Verpflichtungen im Bereich Cybersecurity ein. Der sich hieraus ergebende Handlungsbedarf für Unternehmen wird nachstehend dargestellt.


Neue Verpflichtungen für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Personen mit Behinderungen

Gemäß dem Gesetz Nr. 448/2006 über den Schutz und die Förderung der Rechte von Personen mit Behinderungen („Gesetz 448“) sind Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, Personen mit Behinderungen zu einem Anteil von mindestens 4 % ihrer Gesamtbelegschaft zu beschäftigen oder bestimmte Zahlungen an den Staatshaushalt zu leisten. Diese Gesetzgebung zielt darauf ab, Personen mit Behinderungen einen fairen Zugang zum Arbeitsmarkt zu garantieren und ist natürlich zu begrüßen. Zum 01.01.2025 änderte die Dringlichkeitsverordnung 127/2024 über bestimmte Maßnahmen im sozialen Bereich das Gesetz 448 und führte neue Verpflichtungen für Arbeitgeber ein. Am 28.01.2025 trat ferner die Anordnung Nr. 28/2025 zur Umsetzung von Artikel 78 des Gesetzes 448 („Anordnung 28/2025“) in Kraft, die den verfahrenstechnischen Rahmen für die Umsetzung dieser Verpflichtungen bildet.


2025 - maximale Meldepflichten und eine potentiell erhebliche neue Steuerschuld

Das aktuelle Grundprinzip bei der Berichterstattung der Steuerzahler über ihre Geschäftstätigkeit lautet 2025 vollständige Transparenz. Nach Juni 2025 dürfte dem Finanzamt kaum mehr ein Detail aus den Büchern eines jeden Steuerpflichtigen entgehen. Kernpunkt der aktuellen Gesetzgebung ist ein steuerlicher Digitalisierungsmarathon, gekennzeichnet durch die Einführung von Meldesystemen in einem Umfang der in der gesamten Region Rekorde brechen könnte: SAF-T, RO e-Factura, RO e-transport, RO e-Seal und e-TVA sind nur die meist diskutierten. Angesichts der Erweiterung des Anwendungsbereichs von SAF-T für alle ansässigen und nichtansässigen registrierten Unternehmen und der anderen Systeme, die Sanktionen für die Nichteinhaltung auferlegen, werden Steuerpflichtige ab Juni 2025 an der Anpassung an neue Meldeaktivitäten nicht mehr vorbeikommen.


Steuern und Rechnungswesen – eine Herausforderung für das Jahr 2025

Das Jahr 2025 bringt eine Reihe von steuerlichen und buchhalterischen Änderungen mit sich, die sich auf die Steuerzahler und Unternehmen in Rumänien auswirken. Mit Maßnahmen wie „e-factura“, „e-TVA“ „e-Transport“ u.a. will die Regierung zum einen die Steuereinnahmen erhöhen und zum anderen die Einhaltung der Steuervorschriften verbessern. Nachfolgend beschreiben wir wichtige Änderungen ab 2025.


Beweismittel in Verfahren vor rumänischen Gerichten

Tauchen Meinungsverschiedenheiten auf, sind die Parteien meist bestrebt, Gerichtsverfahren zu vermeiden. Allzu oft ist eine Einigung aber nicht möglich, sodass eine Klage vor Gericht die einzige Möglichkeit zur Geltendmachung von Rechten darstellt. Hierfür ist es natürlich nötig, die Voraussetzungen der Forderungen nachzuweisen; nach dem Grundsatz „idem es non esse et not probari“ gilt das, was nicht bewiesen ist, als inexistent. Nachstehend gehen wir auf die wichtigsten Aspekte i.V.m. Beweismitteln in rumänischen Gerichtsverfahren ein.


Anpassung der CAEN-Codes zur Beschreibung gewerblicher Tätigkeiten erforderlich

Der Jahresbeginn hat neben steuerlichen Änderungen auch einen zwingenden formellen Anpassungsbedarf beim Handelsregister mit sich gebracht, der grundsätzlich alle Unternehmen betrifft. Bereits im Frühjahr 2024 wurde eine am 01.01.2025 in Kraft tretende Änderung der „Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige“ in der EU, abgekürzt NACE (in Rumänien „CAEN“), angekündigt. Am 30.12.2024 wurden die dafür geltenden Durchführungsnormen durch Anordnung des Justizministeriums veröffentlicht.


SONDERMELDUNG - Neue Klassifikation der Tätigkeiten – „CAEN Rev. 3“ bringt Handlungsbedarf für Unternehmen

Am 30. Dezember 2024 hat das Justizministerium die Klassifikation der Wirtschaftszweige mit Wirkung zum 01.01.2025 geändert. Hintergrund ist eine Änderung auf EU- Ebene. Daher müssen alle rumänischen Unternehmen ihren Tätigkeitsgegenstand ändern bzw. anpassen und die neuen „CAEN- Codes Rev. 3“ verwenden.