Rumänien: Mergers & Acquisitions: steuerliche Auswirkungen – Teil 2

Nachdem wir bereits einen Überblick zu Verschmelzungen aus steuerlicher Sicht veröffentlicht haben, widmen wir uns nachfolgend der Geschäftsübertragung durch asset oder share deal.


COVID-19. Alarmzustand verlängert – mit Lockerungen

Am 16.06.2020 hat die Regierung Rumäniens die Verlängerung des Alarmzustands (starea de alertă) bis zum 16.07.2020 mit weiteren Lockerungen beschlossen.


SONDERMELDUNG - COVID-19. Alarmzustand verlängert – mit Lockerungen

SONDERMELDUNG - COVID-19. Alarmzustand verlängert – mit Lockerungen Am 16.06.2020 hat die Regierung Rumäniens die Verlängerung des Alarmzustands (starea de alertă) bis zum 16.07.2020 mit weiteren Lockerungen beschlossen. Mehrere Details finden Sie hier.


SONDERMELDUNG - Einreise nach Rumänien ab dem 15. Juni - FOLLOW UP

SONDERMELDUNG - Einreise nach Rumänien ab dem 15. Juni - FOLLOW UP Am 16. Juni endet in Rumänien der Alarmzustand (starea de alerta). Die Regierung geht von einer Verlängerung des Alarmzustandes aus, allerdings besteht derzeit keine Einstimmigkeit hierzu im rumänischen Parlament.   Der Nationale Ausschuss für Notfallsituationen (CNSSU) hat jedoch beschlossen, dass ab dem 15.06.2020 für asymptomatische Einreisende aus bestimmten Staaten unter gewissen Umständen die Quarantäne- und Eigenisolierungspflicht abgeschafft wird. „Ausgenommene Staaten“ sind derzeit Österreich, Bulgarien, Tschechien, Zypern, Kroatien, Schweiz, Deutschland, Griechenland, Island, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Norwegen, Slowakei, Slowenien und Ungarn. Mehrere Details finden Sie hier.


Rumänien: Mergers & Acquisitions: steuerliche Auswirkungen – Teil 1

In einem sich ständig und rasant ändernden Geschäftsumwelt müssen Unternehmen stets fähig sein, Entscheidungen zur Investition oder Desinvestition zu treffen. Jede Option zur Geschäftsneugestaltung hat Besonderheiten in Bezug auf Hintergrund, Implementierung, steuerliche Behandlung und natürlich Kosten.


Online-Kommunikation mit der rumänischen Steuerverwaltung im Ausbau

Die Online-Kommunikation mit den Behörden ist nicht zuletzt infolge der COVID-19 Pandemie notwendig geworden. Auch die rumänische Steuerverwaltung ANAF bietet in letzter Zeit immer mehr Dienstleistungen online an.


SONDERMELDUNG - ARBEITSRECHT: Finanzielle Unterstützung nach dem Notstand

SONDERMELDUNG - ARBEITSRECHT: Finanzielle Unterstützung nach dem Notstand Im Kontext der durch das Virus COVID-19 verursachten Pandemie informiert STALFORT Legal. Tax. Audit. regelmäßig über aktuelle Themen. Unsere Beiträge zum Thema COVID-19 (und weitere) finden Sie hier. U.a. hatten wir berichtet, dass der rumänische Staat bis zum 31.05.2020 und teilweise noch weiter die Entschädigung betroffener Arbeitnehmer für die sog. „technische Arbeitslosigkeit“ getragen hat. Die grundlegende Information finden Sie hier. Nachdem der ursprünglich ausgerufene Ausnahmezustand in den sog. Alarmzustand übergangen ist (vgl. unsere Meldung hier , wird die rumänische Wirtschaft zunehmend aktiver. Ab dem 01.06.2020 hat die Regierung daher neue Regeln zur Unterstützung im Arbeitsrecht erlassen. Rechtsgrundlage ist die Dringlichkeitsverordnung Nr. 92/2020 („die DVO“). Mehrere Details finden Sie hier.


Freizügigkeit während des Alarmzustandes

Nach Beendigung des Notstandes wurde in Rumänien durch den Regierungsbeschluss („RB“) Nr. 394/2020 der sog. Alarmzustand verhängt. Er dauert 30 Tage. Hierin werden unter anderem die nach wie vor eingeschränkten Bedingungen für die Ein- und Ausreise sowie die Bewegungsfreiheit in Rumänien geregelt.


SONDERMELDUNG - Aus- und Einreise und Freizügigkeit in Rumänien während des Alarmzustandes

SONDERMELDUNG - Aus- und Einreise und Freizügigkeit in Rumänien während des Alarmzustandes Nach zwei Monaten Notzustand wurde in Rumänien beginnend mit dem 18 Mai durch Regierungsbeschluss Nr. 394/2020 (der „RB“) für eine Dauer von 30 Tagen der Alarmzustand ausgerufen. Der RB wurde am 20. Mai mit einigen Änderungen durch das Parlament bestätigt. Im Folgenden werden die Bedingungen und Einschränkungen in Bezug auf Ein- und Ausreise sowie Bewegungsfreiheit in Rumänien während des Alarmzustandes bzw. einige damit zusammenhängende Pflichten zusammengefasst. Mehrere Details finden Sie hier.  


Steuerliche Maßnahmen nach dem Ausnahmezustand

Nach dem Ausnahmezustand (15.03.2020 – 14.05.2020) haben die rumänischen Behörden verschiedene steuerliche Maßnahmen und Erleichterungen eingeführt, um das Geschäftsumfeld Rumäniens zu fördern.