SONDERMELDUNG – COVID-19: Staat übernimmt Zahlung für technische Arbeitslosigkeit
März 26, 2020
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SONDERMELDUNG – COVID-19: Staat übernimmt Zahlung für technische Arbeitslosigkeit
Im Kontext der durch das Virus COVID-19 verursachten Pandemie informiert STALFORT Legal. Tax. Audit. regelmäßig über aktuelle Themen.
Unsere Beiträge zum Thema COVID-19 (und weitere) finden Sie hier:
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- Sondermeldung: Bezahlter Sonderurlaub für Kinderbetreuung. LINK
- Höhere Gewalt und Störung der Geschäftsgrundlage. LINK
- Steuerliche Krisenmaßnahmen. LINK
Staat trägt Entschädigung bei „technischer Arbeitslosigkeit“ – eingeschränkt
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