SONDERMELDUNG – COVID-19: Staat übernimmt Zahlung für technische Arbeitslosigkeit

SONDERMELDUNG – COVID-19: Staat übernimmt Zahlung für technische Arbeitslosigkeit

Im Kontext der durch das Virus COVID-19 verursachten Pandemie informiert STALFORT Legal. Tax. Audit. regelmäßig über aktuelle Themen.

Unsere Beiträge zum Thema COVID-19 (und weitere) finden Sie hier:

  • COVID 19. Was muss ein Arbeitgeber beachten? LINK
  • Sondermeldung: Bezahlter Sonderurlaub für Kinderbetreuung. LINK
  • Höhere Gewalt und Störung der Geschäftsgrundlage. LINK
  • Steuerliche Krisenmaßnahmen. LINK

Staat trägt Entschädigung bei „technischer Arbeitslosigkeit“ – eingeschränkt

Mehrere Details finden Sie hier.