Neue Pflichterklärung über wirtschafliche Eigentümer für alle Gesellschaften

Neue Pflichterklärung über wirtschafliche Eigentümer für alle Gesellschaften

Aufgrund der neuen Gesetzgebung Rumäniens zur Bekämpfung der Geldwäsche müssen Unternehmen bzw. Niederlassungen, die im rumänischen Handelsregister eingetragen sind, sowie Stiftungen und Vereine ihren wirtschaftlichen Eigentümer offenlegen.

Nachdem das rumänische Handelsregisteramt das entsprechende Formular für die Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers veröffentlicht hat, müssen insbesondere alle im rumänischen Handelsregister eingetragenen Unternehmen in den kommenden Monaten aktiv werden.

Die vollständige Sondermeldung können Sie hier lesen.