Große Freiflächen-PV-Parks in der Zwickmühle zwischen zwei Rechtsbereichen

Große Freiflächen PV-Parks (i.e. über 50 MW) stellen eine wichtige Lösung im Kampf gegen den Klimawandel und zur Erreichung der von Rumänien angenommenen Energieziele aus erneuerbaren Quellen dar. So wurde in den letzten Jahren die Entwicklung zahlreicher großer Freiflächen PV-Parks begonnen, wobei davon einige bereits die Genehmigung für den Anschluss an das öffentliche Netz erhielten. In Rumänien müssen an das nationale Stromnetz angeschlossene Freiflächen PV-Parks Vorschriften zweier Art einhalten: sowohl diejenigen aus dem Energiebereich, als auch diejenigen des Bau- und Stadtplanungsrechts. Für den Bau eines Photovoltaikprojekts gibt es also zwei Genehmigungsverfahren: (i) eines für das Bauvorhaben (gemäß Baugesetz Nr. 50/1991 und Gesetz Nr. 350/2001 über Städtebau und territoriale Entwicklung) und (ii) eines für alle Energieerzeugungskapazitäten (gem. Energiegesetz Nr. 123/2012 und der von der ANRE erlassenen Sekundärverordnungen).


Geschäftsführervertrag. Vor-und Nachteile

Es ist wohlbekannt, dass in Rumänien Vorstände von Aktiengesellschaften während ihrer Mandate keine Arbeitsverträge mit der betreffenden Gesellschaft abschließen dürfen, sondern Mandatsverträge erhalten müssen. Eventuell bestehende Arbeitsverträge werden während des Mandats suspendiert. Für eine rumänische SRL (GmbH) ist ein derartiges Verbot nicht gesetzlich vorgesehen, sodass die Parteien in der Praxis oft zwischen Mandatsvertrag oder Arbeitsvertrag schwanken. Häufig besteht eine gewisse Zurückhaltung angehender Geschäftsführer, von dem bekannten Arbeitsverhältnis Abschied zu nehmen, was durch eine aktuelle Diskussion um das Dienstalter (vechime în muncă) bei Mandatsverträgen verstärkt wird. Nachfolgend stellen wir einige Grundlagen und Hintergründe dar, die Unternehmen bei der Vertragsverhandlung dienen können.


Steueramnestie bzgl. ausstehender Steuern bis zum 25. November

Angesichts der unzureichenden Einziehung von Beiträgen für den Staatshaushalt, aber auch zum Zweck der Unterstützung der Unternehmen hat die rumänische Regierung mit der Dringlichkeitsverordnung Nr. 107/2024 einige steuerliche Erleichterungen für alle Kategorien von Schuldnern verabschiedet. Diese Maßnahmen betreffen die Annullierung von Verzugszinsen und Säuminszuschlägen (dobanzi si penalitati), die bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auf am 31. August 2024 ausstehende Verpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt anfielen.


Verbraucherschutz in Rumänien – Pflichten für Hersteller und Verkäufer

Verbraucherschutz ist europaweit von großer Bedeutung, so dass europäische Rechtsvorschriften einheitliche Grundsätze dazu regeln. Grundlage dieses Anliegens sind Art. 169, 114 und 169 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Mitgliedstaaten treffen gezielte und detaillierte Regelungen für die Gewährleistung dieser Rechte und Sicherheiten für Verbraucher. Rumänien ist in dieser Angelegenheit keine Ausnahme: nachstehend werden einige der allgemeinen rechtlichen Pflichten zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes in Rumänien vorgestellt.


e-TVA – rumänische Finanzverwaltung führt vorausgefüllte USt- Formulare ein

In Kürze wird die rumänische Finanzverwaltung ANAF das vorausgefüllte RO e-TVA Formular einführen. Für Tätigkeiten, die ab Juli 2024 von Unternehmen, die zu Umsatzsteuerzwecken registriert sind, durchgeführt werden, findet damit ein neues System Anwendung, das in der Praxis auf Bedenken stößt. Im Grunde beruht es darauf, dass die ANAF aus allen ab Juli eingereichten steuerlichen Erklärungen und Berichten Informationen erhebt und den Steuerpflichtigen darauf beruhende, vorausgefüllte USt.-Erklärungen zuschickt. Diese Informationen müssen von den Steuerpflichtigen rechtzeitig an die Realität angepasst werden. Dabei ist in der Praxis zu erwarten, dass die Informationen aus den ersten Formularen in den meisten Fällen nicht der Wirklichkeit entsprechen werden. Mit dem ersten von der ANAF vorausgefüllten Formular sollte frühestens am 5. September gerechnet werden.


Einheitliche Geldwäscheregelungen auf EU-Ebene

Über Gefahren der grenzüberschreitenden Finanzkriminalität wird oft in der Presse berichtet. Auch mögliche Geldwäschefälle aus dem Kryptosektor sind kein Geheimnis mehr, sodass eine schnelle und effiziente Reaktion der betroffenen Behörden geboten ist. Nach langen Abstimmungsrunden (drei Jahre) zwischen den EU-Gremien wurde am 30.05.2024 ein neues Gesetzespaket in Sachen Geldwäsche verabschiedet. Dieses enthält sowohl unmittelbar geltende EU-Verordnungen (die EU-Geldwäsche-Verordnung, die Geldtransfer-Verordnung sowie die AMLA-Verordnung) als auch die in nationales Recht umzusetzende 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie. Dadurch sollen die nationalen Vorschriften weitgehend harmonisiert werden und bestehende „Schlupflöcher für Betrüger geschlossen werden“.


Pflichten infolge der Digitalisierung des Steuerwesens – was ist zu tun?

Die vor kurzem in Rumänien verabschiedeten Gesetzespakete verlangen den Steuerpflichtigen volle Transparenz in der Offenlegungspflicht über ihre Geschäftstätigkeit ab. Zweck ist die Bekämpfung der Nichtbeachtung der Vorschriften und des Steuerbetrugs. Der Digitalisierungsmarathon ist durch die Einführung von mindestens 5 elektronischen Meldesystemen gekennzeichnet: RO e-Invoice, RO e-Transport, SAF-T, RO e-Seal und e-Cash-Register. Eine weitere massive Technologisierung des Berichtswesens ist die Einführung des RO e-USt.-Systems, das Informationen über steuerpflichtige Transaktionen in der Umsatzsteuererklärung aufgrund der Daten aus den o.g. Systemen vorausfüllt. Es folgen einige Beispiele dafür, wie diese neuen Meldepflichten den Steuerzahler zusätzliche Ressourcen kosten werden:


Elektronische Signatur – Neuregelungen ab Oktober

Wie allgemein (jedoch noch nicht ausreichend) bekannt, vereinfachen und beschleunigen elektronische Signaturen die Unterzeichnung von Dokumenten erheblich, v.a. bei Geschäften unter Abwesenden. In diesem Bereich wurden mit dem Gesetz Nr. 214/2024 („das Gesetz“) praxisrelevante Neuerungen eingeführt, die ab dem 08. Oktober in Kraft treten werden. Vor diesem Hintergrund folgen einige praktische Erläuterungen zu den verschiedenen Arten elektronischer Signaturen (nachfolgend „ES“) sowie eine kurze Beschreibung der neuen Regelungen.


Rumänisches Finanzministerium fördert große Investitionen von Industriebetrieben

Die rumänische Regierung legt seit vielen Jahren nationale Förderprogramme für Industrieinvestionen auf – die sog. Staatshilfprogramme, finanziert aus dem rumänischen Budget. Das Finanzministerium hat dieses Jahr ein neues Programm für große Investitionen von Industriebetrieben (Regierungsbeschluss 300/2024) vorgestellt. Akzeptiert werden Förderanträge für Projekte mit einem Investitionswert von mindestens 10 Mio. EUR. Jährlich stehen rund 150 Mio EUR Fördergeld, in Summe knapp 450 Mio. EUR für die Jahre 2024-2026, zur Verfügung. In groben Zügen ähnelt das Programm stark den früheren Staatshilfeprogrammen des Finanzministeriums, bei genauerer Betrachtung gibt es aber wesentliche Unterschiede. Offenbar wurden zahlreiche Anregungen von Unternehmen berücksichtigt und das Programm der aktuellen wirtschaftlichen Situation angepasst. Insbesondere war kritisiert worden, dass im Vorgängerprogramm nur die größten Projekte – und damit vor allem multinationale Gruppen – Erfolgschancen hatten. Gemäß den neuen Regeln können andere Bewertungskriterien den Nachteil eines geringeren Investitionswerts wieder aufwiegen.


Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung aggressiver Werbetechniken auf dem Kapitalmarkt

Am 25. Juni 2024 wurde die Dringlichkeitsverordnung Nr. 71/2024 („DVO 71“) bezüglich der Einführung von Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung aggressiver Werbetechniken auf dem Kapitalmarkt, die von nicht im Register der Finanzaufsichtsbehörde („ASF“) eingetragenen Unternehmen praktiziert werden, veröffentlicht. Die meisten Bestimmungen der DVO 71 sind ab dem 25.06.2024 in Kraft getreten. Das Hauptziel der DVO 71 besteht darin, ein sichereres Investitionsumfeld und einen vorhersehbaren und klaren Rechtsrahmen zu schaffen, der zur nachhaltigen Entwicklung des lokalen Kapitalmarkts beiträgt. Hierzu wurden eine Reihe von Gesetzesänderungen vorgenommen und die Befugnisse der ASF erweitert, um die Harmonisierung, Klärung und Vervollständigung des Rechtsrahmens in diesem Bereich und die Entwicklung des Kapitalmarktes zu fördern.