Vierteljährliche Dividende – Regelungen und Vorgehensweise

Das Gesetz Nr. 163/2018 hat die Möglichkeit eingeführt, dass Unternehmen Dividenden vierteljährlich verteilen. Dieses Thema war bereits Gegenstand eines Beitrages im Juni 2018.


Arbeitsgemeinschaften bei öffentlicher Auftragsvergabe

Zur gemeinsamen Durchführung von Projekten werden in verschiedenen Bereichen Arbeitsgemeinschaften (nachfolgend "ARGE", rum. asociere în participaţiune) gegründet. Besonders häufig sind diese bei öffentlichen Aufträgen anzutreffen.


Aktuelle Hürden des Baugenehmigungsverfahrens – Aufruf zur Reform

Hintergrund Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass das Baugenehmigungsverfahren in Rumänien immer formalistischer und bürokratischer wird, was in der heutigen „digitalisierten“ Epoche schwer nachvollziehbar und akzeptabel ist.


STALFORT Legal. Tax. Audit. bei der CBBL- Jahreskonferenz am 23./24. Mai 2019 in Wien

STALFORT Legal. Tax. Audit. bei der CBBL- Jahreskonferenz am 23./24. Mai 2019 in Wien   Am 23. und 24. Mai 2019 wird STALFORT Legal. Tax. Audit. aktiv an der Jahreskonferenz der CBBL teilnehmen. CBBL steht für „Cross Border Business Lawyers“, das einzige weltweite Netzwerk deutschsprachiger Auslandskanzleien, dem unsere Kanzlei für Rumänien angehört. Auf dem Erste Campus im Quartier Belvedere in Wien werden die folgenden drei Veranstaltungen stattfinden: Donnerstag, 23. Mai 2019 - 2. Internationaler Immobilientag - 2. Lateinamerika-Tag Freitag, 24. Mai 2019 11. CBBL-Forum Auslandsrecht Themen: ‚Aufbau von Vertriebsstrukturen weltweit‘ und ‚Internationale Streitbeilegung‘ Flankiert von interessanten Gast- und Fachvorträgen informieren CBBL-Anwälte aus aller Welt im Rahmen von praxisorientierten Podiumsdiskussionen über die rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen in ihren Ländern. An den Podiumsdiskussionen nehmen für Rumänien Av. Cristiana Stalfort am "Internationaler Immobilientag" und RA Christian Weident am „Forum Auslandsrecht“ teil. Die detaillierten Programme der einzelnen Konferenzprogramm finden Sie unten 1. Internationaler Immobilientag 2. Lateinamerika-Tag 3. CBBL-Forum Auslandsrecht Natürlich besteht auch bei der diesjährigen Konferenz in Wien wieder Gelegenheit, mit den weltweit angereisten CBBL-Anwälten ins persönliche Gespräch zu kommen und sich mit verschiedensten Akteuren des internationalen Geschäftsverkehrs auszutauschen. Wir würden uns sehr freuen, Sie am 23./24. Mai auf dem Erste Campus in Wien begrüßen zu dürfen.


EU passt Urheberrecht an digitales Zeitalter an

Bereits 2016 hat Kommissionspräsident Juncker die Pläne der Kommission, die Gesetzgebung im Bereich Urheberrecht auf EU-Ebene als Teil des „Digital Single Market“ Reformenpakets zu modernisieren, bekannt gemacht.


Regelmäßige Ruhezeiten: Regelungen des Arbeitsgesetzbuches

Wer arbeitet, muss auch ruhen. Dies hat der rumänische Gesetzgeber zum Schutz der Arbeitnehmer auch im Arbeitsgesetzbuch verankert. Dieser Beitrag erläutert wichtige rumänische Regelungen zu Arbeitszeit, Nachtarbeit, Überstunden und Ruhezeiten.  


Kann ein Geschäftsführer Arbeitnehmer sein?

Um eine rumänische Gesellschaft zu gründen und zu betreiben, ist es unabdingbar, deren Geschäftsleitung einzurichten. Bei der SRL und den meisten anderen Gesellschaftsformen werden Geschäftsführer (administratori) bestellt; bei Aktiengesellschaften besteht die Geschäftsleitung aus einem Verwaltungsrat (consiliu de administraţie) und Direktoren (directori) oder aus Aufsichtsrat (consiliu de supraveghere) und Vorstand (directorat) .


Wenn das Eigenkapital eines rumänischen Unternehmens zu gering ist

Unternehmen können nicht immer schwarze Zahlen schreiben. Wiederkehrende oder erhebliche Verluste können negative Auswirkungen auf das Eigenkapital haben.


Datenschutz - Gemeinsam Verantwortliche

In Rumänien mangelt es sowohl bei Verantwortlichen als auch bei Beratern oft des Bewusstseins für die Verantwortung bei der gemeinsamen Verarbeitung personenbezogener Daten.


Teilweise Abschaffung der Apostillen in der EU

Seit dem 16. Februar 2019 findet die sog. Apostillen-Verordnung Anwendung. Sie schafft für bestimmte Urkunden in der gesamten EU die Pflicht zur Anbringung von Apostillen ab.