Betrugsprävention: Maßnahmen für Investoren in Rumänien
Rumänien lockt ausländische Unternehmen mit Expansions- und Investitionschancen in einem dynamischen Markt. Die Weiterentwicklung des Geschäftsumfelds treibt Investitionen voran, steigert Effizienz und ermöglicht langlebige Partnerschaften. Neben wirtschaftlichen Vorteilen lauern allerdings auch Risiken wie Finanzbetrug, Korruption und operative Schwachstellen. In Rumänien können kulturelle Unterschiede und mangelnde Transparenz in bestimmten Branchen ausnutzbare Lücken schaffen. Gerade ausländische Unternehmensgruppen brauchen Präventivmaßnahmen, um Investitionen und Ruf zu schützen.
Erweiterte Haftung im KFZ-Versicherungswesen bei Insolvenz des Versicherers
Im Fall der Insolvenz von Versicherungsunternehmen müssen Schadensersatzansprüche an den rumänischen Versicherungsgarantiefonds (FGA) gestellt werden. Für Schadensakten in der KFZ- Haftpflichtversicherung (RCA) wandte der FGA bisher eine Garantieobergrenze an – diese wurde Ende 2025 im Zuge einer Gesetzesreform abgeschafft.
Direktinvestitionen in Rumänien – Umfassende Reform des FDI- Screenings
Mit der am 13. März 2026 in Kraft getretenen Dringlichkeitsverordnung Nr. 17/2026 („DVO 17“) wurde das rumänische System zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (Foreign Direct Investment – „FDI“) grundlegend überarbeitet. Die neuen Vorschriften betreffen sowohl den materiellen Anwendungsbereich der Investitionskontrolle als auch mehrere Elemente des Prüfverfahrens, darunter Schwellenwerte, Gebühren und Verfahrensfristen. Ziel der Reform ist es, die staatliche Kontrolle stärker auf wirtschaftlich relevante Transaktionen zu konzentrieren und zugleich die administrativen Abläufe effizienter zu gestalten. Grundlagen Wie bereits mehrfach berichtet (LINK), müssen bestimmte Direktinvestitionen in Rumänien vor der Umsetzung der staatlichen Prüfkommission CEISD gemeldet und durch diese genehmigt werden. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2019/ 452.
Wichtige rechtliche Änderungen für Kapitalgesellschaften
Mit dem Inkrafttreten des Gesetz Nr. 239/2025 hat der rumänische Gesetzgeber bedeutende Änderungen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht eingeführt. Die Reform ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets zur Wiederherstellung und Sicherung öffentlicher Ressourcen mit dem Ziel, die finanzielle Disziplin von Unternehmen zu stärken, sowie eine ausreichende Kapitalisierung von Gesellschaften sicherzustellen.
Rumäniens neue Steuerarchitektur 2026: Steuerreform für Unternehmen
2026 beginnt mit einer bedeutenden Veränderung der Steuerlandschaft Rumäniens. Die rumänische Regierung hat mit der Dringlichkeitsverordnung 8/2026 („DVO“) ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stützung der wirtschaftlichen Erholung verabschiedet, das sowohl Steuereinnahmen erhöhen als auch Steuerhinterziehung eindämmen und gleichzeitig Investitionen und die freiwillige Einhaltung der Vorschriften fördern soll - eine der umfangreichsten Steuerreformen der letzten Jahre mit direkten Auswirkungen für Unternehmen. Was ist neu?
NEWSFLASH - Steuerliche Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Investitionen
Die rumänische Regierung hat in zwei Dringlichkeitsverordnungen finanz- und regulierungspolitische Schritte eingeleitet, die Unternehmenskosten und Steuerlasten senken – eine gezielte Entlastung für Unternehmen und Privatpersonen. Im Überblick:
NEWSFLASH - Government enacted measure to stimulate economic growth and investment
New set of fiscal and regulatory measures with favorable immediate effect on business costs and taxation have been published in two Government Emergency Ordinances after statistical signs of recession were earlier released in February. The measures briefly described below offer pinpoint measures for both corporate and private individual income.
Neue Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung im Bauwesen
Ende Januar 2026 wurde im Rumäniens Amtsblatt die Regierungsverordnung Nr. 7/30.01.2026 zur Änderung und Ergänzung mehrerer Rechtsakte in den Bereichen Stadtplanung, Bauwesen und Bauaufsicht („VO 7“) veröffentlicht. Die neuen Regelungen sollen die Genehmigungsverfahren beschleunigen und transparenter gestalten, uneinheitliche oder missbräuchliche Praktiken beseitigen und klare Verfahrenspflichten sowohl für Behörden als auch für Antragsteller einführen.
Videoüberwachung im Arbeitsverhältnis
Der Einsatz von Videokameras in Arbeitsverhältnissen wirft erhebliche praktische Probleme auf – nicht nur in Rumänien. Arbeitgeber balancieren im Bestreben nach der Überwachung und Sicherung ihres Betriebs auf einem schmalen Grat zum Recht der Arbeitnehmer auf Privatsphäre. Besonders heikel ist die Verwendung von Bildern aus Videoüberwachungskameras in Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter: regelmäßig fechten Mitarbeiter die Zulässigkeit solcher Aufzeichnungen als Beweismittel an.
Käuferschutz bei Immobilientransaktionen – das „Nordis-Gesetz“
Im April 2025 berichteten wir über die Initiative zum neuen Käuferschutz bei Immobilientransaktionen. Das rumänische Parlament hat im Dezember 2025 das Gesetz 207/2025, bekannt als „Nordis-Gesetz“, verabschiedet, das verbindliche Vorschriften für Transaktionen mit zukünftigen Wohneinheiten einführt. Erklärtes Ziel bleibt die Stärkung des Rechtsschutzes für Käufer durch Reduzierung des Risikos von Mehrfachverkäufen und missbräuchlichen Praktiken bei Verkäufen in der Frühphase. Das Gesetz unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Entwurf von 2025 und führt wichtige Maßnahmen ein.


