Einheitliche Geldwäscheregelungen auf EU-Ebene

Über Gefahren der grenzüberschreitenden Finanzkriminalität wird oft in der Presse berichtet. Auch mögliche Geldwäschefälle aus dem Kryptosektor sind kein Geheimnis mehr, sodass eine schnelle und effiziente Reaktion der betroffenen Behörden geboten ist. Nach langen Abstimmungsrunden (drei Jahre) zwischen den EU-Gremien wurde am 30.05.2024 ein neues Gesetzespaket in Sachen Geldwäsche verabschiedet. Dieses enthält sowohl unmittelbar geltende EU-Verordnungen (die EU-Geldwäsche-Verordnung, die Geldtransfer-Verordnung sowie die AMLA-Verordnung) als auch die in nationales Recht umzusetzende 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie. Dadurch sollen die nationalen Vorschriften weitgehend harmonisiert werden und bestehende „Schlupflöcher für Betrüger geschlossen werden“.


Pflichten infolge der Digitalisierung des Steuerwesens – was ist zu tun?

Die vor kurzem in Rumänien verabschiedeten Gesetzespakete verlangen den Steuerpflichtigen volle Transparenz in der Offenlegungspflicht über ihre Geschäftstätigkeit ab. Zweck ist die Bekämpfung der Nichtbeachtung der Vorschriften und des Steuerbetrugs. Der Digitalisierungsmarathon ist durch die Einführung von mindestens 5 elektronischen Meldesystemen gekennzeichnet: RO e-Invoice, RO e-Transport, SAF-T, RO e-Seal und e-Cash-Register. Eine weitere massive Technologisierung des Berichtswesens ist die Einführung des RO e-USt.-Systems, das Informationen über steuerpflichtige Transaktionen in der Umsatzsteuererklärung aufgrund der Daten aus den o.g. Systemen vorausfüllt. Es folgen einige Beispiele dafür, wie diese neuen Meldepflichten den Steuerzahler zusätzliche Ressourcen kosten werden:


Elektronische Signatur – Neuregelungen ab Oktober

Wie allgemein (jedoch noch nicht ausreichend) bekannt, vereinfachen und beschleunigen elektronische Signaturen die Unterzeichnung von Dokumenten erheblich, v.a. bei Geschäften unter Abwesenden. In diesem Bereich wurden mit dem Gesetz Nr. 214/2024 („das Gesetz“) praxisrelevante Neuerungen eingeführt, die ab dem 08. Oktober in Kraft treten werden. Vor diesem Hintergrund folgen einige praktische Erläuterungen zu den verschiedenen Arten elektronischer Signaturen (nachfolgend „ES“) sowie eine kurze Beschreibung der neuen Regelungen.


Rumänisches Finanzministerium fördert große Investitionen von Industriebetrieben

Die rumänische Regierung legt seit vielen Jahren nationale Förderprogramme für Industrieinvestionen auf – die sog. Staatshilfprogramme, finanziert aus dem rumänischen Budget. Das Finanzministerium hat dieses Jahr ein neues Programm für große Investitionen von Industriebetrieben (Regierungsbeschluss 300/2024) vorgestellt. Akzeptiert werden Förderanträge für Projekte mit einem Investitionswert von mindestens 10 Mio. EUR. Jährlich stehen rund 150 Mio EUR Fördergeld, in Summe knapp 450 Mio. EUR für die Jahre 2024-2026, zur Verfügung. In groben Zügen ähnelt das Programm stark den früheren Staatshilfeprogrammen des Finanzministeriums, bei genauerer Betrachtung gibt es aber wesentliche Unterschiede. Offenbar wurden zahlreiche Anregungen von Unternehmen berücksichtigt und das Programm der aktuellen wirtschaftlichen Situation angepasst. Insbesondere war kritisiert worden, dass im Vorgängerprogramm nur die größten Projekte – und damit vor allem multinationale Gruppen – Erfolgschancen hatten. Gemäß den neuen Regeln können andere Bewertungskriterien den Nachteil eines geringeren Investitionswerts wieder aufwiegen.


Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung aggressiver Werbetechniken auf dem Kapitalmarkt

Am 25. Juni 2024 wurde die Dringlichkeitsverordnung Nr. 71/2024 („DVO 71“) bezüglich der Einführung von Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung aggressiver Werbetechniken auf dem Kapitalmarkt, die von nicht im Register der Finanzaufsichtsbehörde („ASF“) eingetragenen Unternehmen praktiziert werden, veröffentlicht. Die meisten Bestimmungen der DVO 71 sind ab dem 25.06.2024 in Kraft getreten. Das Hauptziel der DVO 71 besteht darin, ein sichereres Investitionsumfeld und einen vorhersehbaren und klaren Rechtsrahmen zu schaffen, der zur nachhaltigen Entwicklung des lokalen Kapitalmarkts beiträgt. Hierzu wurden eine Reihe von Gesetzesänderungen vorgenommen und die Befugnisse der ASF erweitert, um die Harmonisierung, Klärung und Vervollständigung des Rechtsrahmens in diesem Bereich und die Entwicklung des Kapitalmarktes zu fördern.


Weitreichende Digitalisierung im Steuerbereich in Rumänien

Vor Kurzem hat die rumänische Steuerverwaltung (ANAF) mit Gesetzesänderungen erneut für Aufsehen gesorgt. Einige Tage nach der Veröffentlichung verschiedener Änderungen im Bereich der E-Faktura, des E-Transportes und für die Einführung von E-TVA mit Implikationen für zahlreiche Wirtschaftsteilnehmer hat die ANAF weitere Rechtsnormen veröfentlicht, die unter anderem erneute Änderung der o.g. Regelungen beinhalten. Diese Vorgehensweise hat generell Unzufriedenheit generiert. Die Maßnahmen stellen eine Ausweitung der Verfahren für die elektronische Kontrolle der Wirtschaftsteilnehmer dar; sie können wie folgt zusammengefasst werden:


Aktuelles zum neuen e-Transport Überwachungsystem

Die rechtliche Lage im Transportwesen ändert sich kontinuierlich. Das neulich eingeführte e-Transport-Überwachungsystem (nachfolgend RO e-Transport) benötigt Ergänzungen, um mit den Veränderungen auf europäischer Ebene Schritt halten zu können. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, den Kreislauf der Waren (v.a. steuer- und zollrechtlich risikoreiche) auf ihrem inländischen oder innergemeinschaftlichem Verkehrsweg effizient zu überwachen.


Abnahme beim Abschluss der Bau- bzw. Montagearbeiten im Energierecht

Rumänien erweitert seine Ziele für erneuerbare Energien im Einklang mit EU-Initiativen wie Fit for 55 und REPowerEU. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 36,2 % steigern. Dies bedeutet die Erweiterung erneuerbarer Kapazitäten um 11,9 GW. Ein weiteres drängendes Thema ist die bevorstehende Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie („RED 3“) der EU. RED 3 prägt die Zukunft der erneuerbaren Energien in ganz Europa; ihre strengen Standards und Zeitpläne erfordern erhebliche Investitionen in Technologie und Infrastruktur.


Wie man sich optimal auf eine Wirtschaftsprüfung vorbereitet

Die Abschlussprüfungssaison ist an die gesetzliche Frist für die Einreichung der Jahresabschlüsse gebunden; für 2023 ging sie erst vor zwei Wochen zu Ende. Der jährliche Prüfungsprozess kann für viele Unternehmen eine schwierige und zeitaufwändige Tätigkeit sein; je größer das Unternehmen und komplexer seine Abläufe, desto störender kann die Prüfung wahrgenommen werden. Dies kann auch für kleinere Unternehmen gelten; hier sind die wichtigen Finanz- und Buchhaltungsaufgaben i.d.R. wenigen Mitarbeitern – oft einem Hauptbuchhalter oder Finanzmanager alleine, zugewiesen. Die gerade zu Ende gegangene Auditsaison kann sowohl für Unternehmen, die sie bereits erlebt haben, als auch für diejenigen, die 2024 zum ersten Mal auditieren werden, eine Lernmöglichkeit darstellen. Es gibt einfache und effektive Maßnahmen, um den Auditprozess für Unternehmen reibungsloser und zeit- und ressourceneffizient zu gestalten.


SONDERMELDUNG - Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 1. Juli 2024

Der Regierungsbeschluss Nr. 598/2024 führt eine Erhöhung des Mindestlohns für Rumänien zum 1. Juli 2024 ein. Die wichtigsten Änderungen umfassen: