SONDERMELDUNG - Frischer Wind im rumänischen Energierecht
SONDERMELDUNG - Frischer Wind im rumänischen Energierecht Nach mehrmonatiger öffentlicher Debatte und zahlreichen Änderungen und Überarbeitungen trat am letzten Tag des Vorjahres die Dringlichkeitsverordnung Nr. 143/2021 („DVO 143“) in Kraft. Sie bringt erhebliche positive Änderungen im rumänischen Energierecht mit sich, u.a. das Ende einer zehn Jahre alten Sperre für Stromtransaktionen außerhalb zentralisierter Märkte. Mehrere Details finden Sie hier.
Steuerliche Anreize im Zusammenhang mit dem Eigenkapital
Ende 2020 hat die Regierung Rumäniens eine Reihe von steuerlichen Anreizen veröffentlicht, die 2022 in Kraft treten.
Änderungen im Energierecht: Unterstützung für Prosumer und Stromtransaktionen
Wichtige, lang erwartete und praxisrelevante Änderungen des Strom- und Gasgesetzes Nr. 123/2012 wurden am 31.12.2021 mittels Dringlichkeitsverordnung 143/ 2021 (DVO) veröffentlicht. Sie sollen den Energierechtsrahmen verbessern und die Richtlinie (EU) 944/ 2019 umsetzen.
Die Wichtigkeit interner Kontrollen zur Prävention von Missbrauch in Organisationen
Nahezu jede Organisation verwendet interne Kontrollsysteme, genauer Pakete von Maßnahmen, die umgesetzt werden, um ihre Geschäftsziele zu erreichen. Diese bezwecken den Schutz des Vermögens, die Festlegung klarer Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf Ebene der Organisation sowie die rechtzeitige und richtige Berichterstattung über ihre Ergebnisse.
Erhöhter Verbraucherschutz bei Kaufverträgen
Am 28.12.2021 sorgte Rumänien für eine Überraschung bei der Umsetzung zweier EU-Richtlinien, die ab Januar 2022 einheitliche Kaufbedingungen in allen Mitgliedstaaten schaffen sollten. Unternehmen müssen sich schnellstens damit befassen, um ihre Gewährleistungsbedingungen und AGB an die neuen Regelungen anzupassen
SONDERMELDUNG - Neues Mindestgehalt in Kraft – und eine Maximaldauer für die Mindestentlohnung
Wie jedes Jahr stieg auch 2022 das gesetzlich geregelte Mindestgehalt in Rumänien. Gemäß dem Regierungsbeschluss 1.071/ 2021 beträgt dieses ab dem 01.01.2022 für eine Vollzeitbeschäftigung 2.550,- RON (ca.515,- EUR),