SONDERMELDUNG – Umfangreiches neues Steuerpaket in Rumänien
Umfangreiches neues Steuerpaket in Rumänien
Am 27.10.2023 hat Rumänien ein umfassendes Paket von Steuermaßnahmen eingeführt, um seine langfristige finanzielle Tragfähigkeit zu gewährleisten.
Wesentliche Änderungen:
I. Einführung von Mindest- oder Zusatzsteuern für Körperschaftssteuerzahler mit vierteljährlicher Zahlung ab 2024:
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- 1% Mindeststeuer auf den Umsatz (MaU) abzüglich der Körperschaftssteuer (KSt.) für Unternehmen mit einem Umsatz von über 50 Mio. EUR.
- 2% zusätzlich zur KSt. für Kreditinstitute und
- 0,5% zusätzlich zur KSt. für vom Finanzministerium zu gründende Energieunternehmen mit einem Umsatz von über 50 Mio. EUR.
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II. Verschärfung der Steuerregelung für Mikrounternehmen durch einen niedrigeren Schwellenwert und einen wiedereingeführten Steuersatz von 3 % für Umsätze über 60.000 EUR ab 2024. Bestimmte Tätigkeiten werden standardmäßig unter die neue Quote fallen.
III. Neue Vermögenssteuer für Immobilien und Fahrzeuge mit einem Wert von über 500.000 EUR/ 75.000 EUR, ab 2024.
IV. Änderung der Steuerregelung für Arbeitnehmer in der IT-, Bau-, Landwirtschafts- und Lebensmittelindustrie ab November 2023 durch Einführung einer Einkommenssteuer für Bruttogehälter über 10.000 RON und Krankenversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer in der Bau- und Lebensmittelindustrie.
V. Der Krankenversicherungsbeitrag von 10 % wird im Jahr 2024 auf Essens-, Urlaubs- und Geschenkgutscheine erhoben.
VI. Der Krankenversicherungsbeitrag für selbständige Tätigkeiten und Personen, die Einkünfte aus Rechten an geistigem Eigentum erzielen, wird ab 2024 angehoben.
VII. elektronische Rechnungsstellung für alle B2B-Umsätze ab 2024 mit einer Gnadenfrist für Sanktionen, nach deren Ablauf der Vorsteuerabzug von der elektronischen Rechnung abhängig gemacht wird.
VIII. Erhöhung des Umsatzsteuersatzes und Änderungen für die Lieferung von Wohnungen, Fotovoltaik, Solarpanels, Wärmepumpen und anderen Geräten, Fitnessstudios, Vergnügungsparks, Zuckergetränken, Lebensmitteln mit Zuckerzusatz und alkoholfreiem Bier usw.
IX. Höhere Verbrauchssteuern auf Tabakwaren, Alkohol und Energieerzeugnisse und neu eingeführt für Zuckergetränke ab 2024.
X. e-Seal für Spediteure wird als Überwachungssystem für Straßentransporte eingeführt, sobald die Anwendungsnormen veröffentlicht sind (zusätzlich zum bestehenden e-Transport).
XI Schärfere Bußgelder für Versäumnisse bei der Rechnungslegung sowie höhere Sanktionen für nicht gerechtfertigtes Einkommen und illegale Aktivitäten.