Tarifverhandlungen 2024 – Wirtschaftsektoren neu definiert
Tarifverhandlungen sind ein wichtiges Instrument für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn es darum geht, Rechte und Pflichten festzulegen und nach Möglichkeit zusätzliche Vorteile zu erlangen. In Rumänien ist die Tarifverhandlung nicht nur im Betrieb, sondern auch auf Ebene der Wirtschaftssektoren verpflichtend. Ein für den Sektor abgeschlossener Tarifvertrag kann dabei u.U. für jedes Unternehmen aus dem Sektor zwingend werden – selbst wenn es nicht direkt oder indirekt an der Verhandlung beteiligt war. Die Einteilung der Wirtschaft in Sektoren zu diesem Zweck wurde Ende November geändert, was damit für alle Unternehmen relevant ist.
Schlüsselfragen bzgl. Kreditsicherheiten in Rumänien
Rumänien befindet sich bezüglich Finanzdienstleistungen in der Europäischen Union auf dem niedrigsten Niveau, ermittelt anhand des Anteils der Bankaktiva im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Landes. Dennoch besteht Finanzierungsbedarf und Raum für Wachstum in dieser Hinsicht. Die Rumänische Nationalbank (BNR) hat mehrere Faktoren ermittelt, die zu dieser Situation beitragen. Erstens sichern sich größere Unternehmen in Rumänien häufig direkte Finanzierungen von ausländischen Kreditinstituten oder über ihre Muttergesellschaften. Zweitens ist ein erheblicher Teil der rumänischen Unternehmen nur unzureichend mit Kapital ausgestattet, so dass diese für eine traditionelle Bankfinanzierung nicht in Frage kommen. Drittens neigt der inländische Bankensektor dazu, bei der Vergabe von Finanzierungen Sicherheiten an Immobilien gegenüber einer umfassenden Analyse der Unternehmensbilanzen und Geschäftspläne den Vorrang zu geben.
Whistleblowing- Meldekanäle in Rumänien ab 17. Dezember schon ab 50 Mitarbeitern zwingend
Rumänien hat, wie wir mehrfach geschildert haben[1], am 22.12.2022 das Gesetz 361/ 2022 („das Gesetz“) zum Schutz von Whistleblowern verabschiedet. Ab dem 17.12.2023 sind nun auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zum Betrieb interner Whistleblowing- Meldekanäle verpflichtet. [1] https://stalfort.ro/wp-content/uploads/2021/10/20210923_ADZ_RO_Whistleblower_Sind_konzernweite_Meldesysteme_zul%C3%A4ssig.pdf https://stalfort.ro/wp-content/uploads/2021/05/20210520_ADZ_RO_Ma%C3%9Fnahmen_zum_Schutz_von_Whistleblowern_in_Rum%C3%A4nien_bald_erforderlich.pdf
Elektronische Rechnungen ab 2024 Pflicht: Rumänien erweitert RO e-Factura-System
Ab 01.01.2024 führt Rumänien zwingend die elektronische Rechnung im B2B- Bereich ein. Hierfür wird zwingend das nationale System „RO e-Factura” zu verwenden sein, wenn der Ort der Lieferung oder Leistung in Rumänien liegt. Alle in Rumänien aktiven Unternehen müssen sich hierauf einstellen.
SONDERMELDUNG - Umfangreiches neues Steuerpaket in Rumänien
Umfangreiches neues Steuerpaket in Rumänien Am 27.10.2023 hat Rumänien ein umfassendes Paket von Steuermaßnahmen eingeführt, um seine langfristige finanzielle Tragfähigkeit zu gewährleisten. Wesentliche Änderungen: I. Einführung von Mindest- oder Zusatzsteuern für Körperschaftssteuerzahler mit vierteljährlicher Zahlung ab 2024: 1% Mindeststeuer auf den Umsatz (MaU) abzüglich der Körperschaftssteuer (KSt.) für Unternehmen mit einem Umsatz von über 50 Mio. EUR. 2% zusätzlich zur KSt. für Kreditinstitute und 0,5% zusätzlich zur KSt. für vom Finanzministerium zu gründende Energieunternehmen mit einem Umsatz von über 50 Mio. EUR. II. Verschärfung der Steuerregelung für Mikrounternehmen durch einen niedrigeren Schwellenwert und einen wiedereingeführten Steuersatz von 3 % für Umsätze über 60.000 EUR ab 2024. Bestimmte Tätigkeiten werden standardmäßig unter die neue Quote fallen. III. Neue Vermögenssteuer für Immobilien und Fahrzeuge mit einem Wert von über 500.000 EUR/ 75.000 EUR, ab 2024. IV. Änderung der Steuerregelung für Arbeitnehmer in der IT-, Bau-, Landwirtschafts- und Lebensmittelindustrie ab November 2023 durch Einführung einer Einkommenssteuer für Bruttogehälter über 10.000 RON und Krankenversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer in der Bau- und Lebensmittelindustrie. V. Der Krankenversicherungsbeitrag von 10 % wird im Jahr 2024 auf Essens-, Urlaubs- und Geschenkgutscheine erhoben. VI. Der Krankenversicherungsbeitrag für selbständige Tätigkeiten und Personen, die Einkünfte aus Rechten an geistigem Eigentum erzielen, wird ab 2024 angehoben. VII. elektronische Rechnungsstellung für alle B2B-Umsätze ab 2024 mit einer Gnadenfrist für Sanktionen, nach deren Ablauf der Vorsteuerabzug von der elektronischen Rechnung abhängig gemacht wird. VIII. Erhöhung des Umsatzsteuersatzes und Änderungen für die Lieferung von Wohnungen, Fotovoltaik, Solarpanels, Wärmepumpen und anderen Geräten, Fitnessstudios, Vergnügungsparks, Zuckergetränken, Lebensmitteln mit Zuckerzusatz und alkoholfreiem Bier usw. IX. Höhere Verbrauchssteuern auf Tabakwaren, Alkohol und Energieerzeugnisse und neu eingeführt für Zuckergetränke ab 2024. X. e-Seal für Spediteure wird als Überwachungssystem für Straßentransporte eingeführt, sobald die Anwendungsnormen veröffentlicht sind (zusätzlich zum bestehenden e-Transport). XI Schärfere Bußgelder für Versäumnisse bei der Rechnungslegung sowie höhere Sanktionen für nicht gerechtfertigtes Einkommen und illegale Aktivitäten.
SONDERMELDUNG - Umfangreiche neue Pflichten für Arbeitgeber
SONDERMELDUNG Arbeitgeber müssen neue Maßnahmen gegen die Belästigung am Arbeitsplatz einführen Am 17.10.2023 wurde die Methodik zur Vorbeugung und Bekämpfung von geschlechtsbezogener und moralischer Belästigung am Arbeitsplatz veröffentlicht, die alle rumänischen Arbeitgeber bis zum 16.04.2024 umsetzen müssen. Die Methodik enthält einen Muster-Leitfaden hinsichtlich der Vorbeugung und Bekämpfung von Belästigung am Arbeitsplatz sowie eine Reihe von Pflichten für den Arbeitgeber, welche kurzfristig erfüllt werden müssen. Wesentliche Pflichten für Arbeitgeber Erstellen eines eigenen Leitfadens zur Vorbeugung und Bekämpfung der Belästigung am Arbeitsplatz, angepasst an die spezifische Situation des Arbeitgebers; Einführung eines internen Verfahrens zur Beförderung, einschließlich der Besetzung von Entscheidungspositionen, das Chancengleichheit und Gleichbehandlung sichert; Jährliche Schulung der Arbeitnehmer hinsichtlich der Bestimmungen der Methodik; Aufnahme der Bestimmungen der Verordnung Nr. 137/2000 über die Verhinderung und Sanktionierung jeglicher Form von Diskriminierung und des Gesetzes Nr. 202/2002 über die Chancengleichheit und die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in die Betriebsordnung; u.a. Sanktionen Versäumnisse des Arbeitgebers, Belästigungen am Arbeitsplatz vorzubeugen und zu bekämpfen, werden mit erheblichen Geldbußen zwischen 30.0000,-RON (EUR 6.000,-) und 200.000,- RON (d.h. ca. 40.000,- EUR) sanktioniert. Weitere Details zu dieser Thematik sind in unserer aktuellen Veröffentlichung unter dem folgenden Link verfügbar: hier. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen, Das STALFORT Legal. Tax. Audit. – Team
Umfangreiche neue Pflichten für Arbeitgeber gegen die Belästigung am Arbeitsplatz
Am 17.10.2023 wurde im Amtsblatt Rumäniens der Regierungsbeschluss Nr. 970/2023 (kurz: „RB“) über die Methodik zur Vorbeugung und Bekämpfung von geschlechtsbezogener und moralischer Belästigung am Arbeitsplatz (kurz: „Methodik”) veröffentlicht. Alle Arbeitgeber in Rumänien müssen sie bis zum 16.04.2024 umsetzen.
IT, Bau, Landwirtschaft, Lebensmittelindustrie: Gehälter und Kosten ab November 23
Das Gesetz Nr. 296/ 2023 über steuerliche und haushaltspolitische Maßnahmen ist, wie berichtet, am 30. Oktober in Kraft getreten, und dessen Auswirkungen sind bereits bei den Lohneinkünften ab November 2023 zu spüren. Im Folgenden werden die Änderungen in Bezug auf die Arbeitnehmer sowie die Nebenleistungen, jedoch auch die neuen Bedingungen für die Besteuerung der Löhne und Gehälter in bestimmten Sektoren eingegangen.
Bankverkehr wegen bürokratischer Hürden immer schwieriger
Ausländische Investoren sind oft über die unflexible und bürokratische Einstellung rumänischer Banken überrascht. Diese verlangen von ihren (angehenden) Kunden sowohl bei Kontoeröffnung als auch in regelmäßigen Abständen danach etliche Formulare und Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten/ wirtschaftlichen Eigentümern (beneficiarii reali). Werden diese nicht oder nicht in der verlangten Form vorgelegt, kommt es schnell zur Verweigerung der Kontoeröffnung oder sogar zur Kontensperrung – selbst bei langjähriger Zusammenarbeit mit der Bank oder mit Kreditinstituten derselben Gruppe im Ausland.
Bankverkehr wegen bürokratischer Hürden immer schwieriger
Ausländische Investoren sind oft über die unflexible und bürokratische Einstellung rumänischer Banken überrascht. Diese verlangen von ihren (angehenden) Kunden sowohl bei Kontoeröffnung als auch in regelmäßigen Abständen danach etliche Formulare und Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten/ wirtschaftlichen Eigentümern (beneficiarii reali). Werden diese nicht oder nicht in der verlangten Form vorgelegt, kommt es schnell zur Verweigerung der Kontoeröffnung oder sogar zur Kontensperrung – selbst bei langjähriger Zusammenarbeit mit der Bank oder mit Kreditinstituten derselben Gruppe im Ausland.