Deutsch für Juristen
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Am 30. April 2012 beginnt ein neuer Juristenkurs am Goethe-Institut Bukarest in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Stalfort.
2011 war ein Jahr grundlegender Rechtsänderungen. Vor allem wurden das neue Bürgerliche Gesetzbuch und neue Arbeitsgesetze eingeführt. Unser Kurs behandelt Fachtermini und Fachtexte aus diesen hochaktuellen Bereichen. Dabei liegen die Schwerpunkte auf:
- Kollektives und individuelles Arbeitsrecht
- Immobilienrecht
- Allgemeines Schuldrecht
- Besondere Verträge (v. a. Kauf-, Werk-, Miet-, Liefervertrag)
- Kreditsicherungsrecht
Seminarreihe zu den Auswirkungen des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches
Die Deutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer und die Kanzlei STALFORT Legal. Tax. Audit laden Sie zu einer Seminarreihe mit dem Thema „Auswirkungen des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches” ein.
Seminarbeschreibung:
Bereits 2009 war gewiss, dass Rumänien ein neues Bürgerliches Gesetzbuch („BGB“) erhalten würde. Über zwei Jahre existierte das entsprechende Gesetz schon, ohne dass bekannt war, wann es in Kraft treten würde. Im Juni 2011 wurden nicht nur umfangreiche Überarbeitungen des neuen Zivilgesetzes vor dessen Inkrafttreten vorgenommen, sondern auch ein verbindliches Datum hierfür festgelegt: am 01.10.2011 wird das alte BGB von 1864 offiziell abgelöst.
Das Neuwerk, das in 2.664 Artikeln sämtliche Aspekte des Zivilrechts regelt, beruht auf einem neuen Gesetzeskonzept und beinhaltet wesentliche Änderungen zu praktisch jedem Rechtsinstitut. Hierbei wurden nicht nur die Erkenntnisse aus 150 Jahren Rechtsprechung und Lehre eingearbeitet, sondern manche Aspekte völlig neu oder grundlegend abweichend geregelt.
Das neue Arbeitsrecht – Auswirkungen in der Praxis
Die Deutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer und die Kanzlei STALFORT Legal. Tax. Audit laden Sie am 28. September 2011 zum Seminar mit dem Thema „Das neue Arbeitsrecht – Auswirkungen in der Praxis” ein.
Seminarbeschreibung:
In diesem Sommer ist das rumänische Arbeitsrecht der umfangreichsten Änderung seit dessen Veröffentlichung im Jahr 2003 unterzogen worden. Die Neuerungen beschränken sich keineswegs auf die Theorie, sondern betreffen größtenteils „greifbare“ und äußerst praxisrelevante Aspekte. Sie regeln sowohl das individuelle Arbeitsrecht, das durch das Gesetz Nr. 40/2011 flexibler gestaltet wurde, als auch das seit der Veröffentlichung des neuen Gesetzes über den Sozialdialog völlig getrennt geregelte kollektive Arbeitsrecht. Die Änderungen bergen eine Vielzahl offensichtlicher, aber auch versteckter Vorteile für den Arbeitgeber.