SONDERMELDUNG - Neues Gesetz betreffend Quarantäne und Isolierung in Kraft

SONDERMELDUNG - Neues Gesetz betreffend Quarantäne und Isolierung in Kraft Am 21. Juli trat das Gesetz Nr. 136/ 2020 zur Festlegung von Maßnahmen im öffentlichen Gesundheitsbereich für epidemiologische und biologische Risikofälle (das „Gesetz“) in Kraft. Es bildet die Rechtsgrundlage für bestimmte vorübergehende Einschränkungen von Freiheiten in Situationen mit epidemiologischem und biologischem Risiko, v.a. durch Quarantäne und Isolierung von Personen. Es deckt dabei nicht nur die aktuelle durch die COVID-19 Pandemie verursachte Krise ab, sondern gilt generell auch für künftige Epidemien/ Pandemien. Gesetzeszweck ist es, in den o.g. Fällen die Einführung und Verbreitung ansteckender Krankheiten zu vermeiden bzw. einzuschränken. Mehrere Details finden Sie hier.  


Antigeldwäsche- Regeln: Elektronisches Zentralregister für Konten

Am 11.07.2019 ist das Gesetz Nr. 129/2019 zur Vorbeugung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Kraft getreten. Das Gesetz wurde seitdem mehrmals geändert; u.a. durch die Dringlichkeitsverordnung („DVO“) Nr. 111/2020.


Weitere steuerliche Unterstützungsmaßnahmen

Die Dringlichkeitsverordnung („DVO“) Nr. 99/2020 vom 25. Juni 2020 verlängert einige Stundungen und während des Ausnahmezustandes vorübergehend getroffene Maßnahmen und enthält auch einige Steuererleichterungen.


Neues Gesetz vereinfacht Verfahren betreffend rumänische Gesellschaften

Am 02. Juli wurde das Gesetz Nr. 102/ 2020 zur Änderung des rumänischen Gesellschaftsgesetzes (Gesetz Nr. 31/1990 – „GesG“) im rumänischen Amtsblatt veröffentlicht. Ab dem 05.07.2020 schafft dies einige lang kritisierte bürokratische Hürden für die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und die Tätigkeit rumänischer Unternehmen ab.


Wettbewerbsrecht: Ausnutzung überlegener Verhandlungsposition könnte bald sanktioniert werden

Das Gesetz Nr. 11/ 1991 über den unlauteren Wettbewerb stellt gemeinsam mit dem Wettbewerbsgesetz 21/1996 eines der wichtigsten Instrumente des rumänischen Wettbewerbsrats (Consiliul Concurenței) zur Überwachung und Regulierung des Wettbewerbes auf dem rumänischen Markt dar. Anfang Juni wurde der Entwurf einer Dringlichkeitsverordnung (“DVO“) zur Änderung und Ergänzung der zwei o.g. Gesetze zur Konsultation veröffentlicht.


Rumänien: Mergers & Acquisitions: steuerliche Auswirkungen – Teil 2

Nachdem wir bereits einen Überblick zu Verschmelzungen aus steuerlicher Sicht veröffentlicht haben, widmen wir uns nachfolgend der Geschäftsübertragung durch asset oder share deal.


COVID-19. Alarmzustand verlängert – mit Lockerungen

Am 16.06.2020 hat die Regierung Rumäniens die Verlängerung des Alarmzustands (starea de alertă) bis zum 16.07.2020 mit weiteren Lockerungen beschlossen.


SONDERMELDUNG - COVID-19. Alarmzustand verlängert – mit Lockerungen

SONDERMELDUNG - COVID-19. Alarmzustand verlängert – mit Lockerungen Am 16.06.2020 hat die Regierung Rumäniens die Verlängerung des Alarmzustands (starea de alertă) bis zum 16.07.2020 mit weiteren Lockerungen beschlossen. Mehrere Details finden Sie hier.


SONDERMELDUNG - Einreise nach Rumänien ab dem 15. Juni - FOLLOW UP

SONDERMELDUNG - Einreise nach Rumänien ab dem 15. Juni - FOLLOW UP Am 16. Juni endet in Rumänien der Alarmzustand (starea de alerta). Die Regierung geht von einer Verlängerung des Alarmzustandes aus, allerdings besteht derzeit keine Einstimmigkeit hierzu im rumänischen Parlament.   Der Nationale Ausschuss für Notfallsituationen (CNSSU) hat jedoch beschlossen, dass ab dem 15.06.2020 für asymptomatische Einreisende aus bestimmten Staaten unter gewissen Umständen die Quarantäne- und Eigenisolierungspflicht abgeschafft wird. „Ausgenommene Staaten“ sind derzeit Österreich, Bulgarien, Tschechien, Zypern, Kroatien, Schweiz, Deutschland, Griechenland, Island, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Norwegen, Slowakei, Slowenien und Ungarn. Mehrere Details finden Sie hier.


Rumänien: Mergers & Acquisitions: steuerliche Auswirkungen – Teil 1

In einem sich ständig und rasant ändernden Geschäftsumwelt müssen Unternehmen stets fähig sein, Entscheidungen zur Investition oder Desinvestition zu treffen. Jede Option zur Geschäftsneugestaltung hat Besonderheiten in Bezug auf Hintergrund, Implementierung, steuerliche Behandlung und natürlich Kosten.